Abmahnung der Wettbewerbszentrale erhalten?

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung zur Abwehr der Abmahnung

Sie haben eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale erhalten und wissen nicht wie Sie reagieren sollen?

Die Wettbewerbszentrale mahnt insbesondere vermeintliche Wettbewerbsverstöße von Unternehmen aus verschiedenen Branchen ab.

Neben der Beseitigung des vermeintlichen Rechtsverstoßes wird auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und  Kostenerstattung für die Abmahnung verlangt.


Durch unsere Kanzlei wurden inbesondere die folgenden Abmahnungen der Wettbewerbszentrale in den letzten Jahren bearbeitet:

  • Abmahnung Wettbewerbszentrale wegen des Vertriebs von nicht nach § 22a StVZO zugelassenen Fahrradbeleuchtungen
  • Abmahnung Wettbewerbszentrale wegen „statt-Preis“-Werbung in der Hotelbranche
  • Abmahnung Wettbewerbszentrale wegen fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) (z.B. Klauseln über Mindestbestellwert, Selbstbelieferungsvorbehalt, Haftungsausschluss, Gefahrtragung, Rügepflichten bei Lieferung, Gerichtsstandsvereinbarungen etc.)
  • Abmahnung Wettbewerbszentrale wegen fehlender/fehlerhafter Widerrufsbelehrung
  • Abmahnung Wettbewerbszentrale wegen Werbung mit einer Sterneklassifizierung ohne gültige Zertifizierung nach Maßgabe der deutschen Hotelklassifizierung 
  • Abmahnung Wettbewerbszentrale wegen Werbung mit „von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“
  • Abmahnung Wettbewerbszentrale wegen Anbieten von selbstständigen Handwerksleistungen ohne Eintrag in der Handwerksrolle (insbesondere Elektrotechnik-Handwerk und Informationstechniker-Handwerk)
  • Abmahnung Wettbewerbszentrale wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten (z.B. Werbung mit „Reisepreis-Sicherungsschein“ im Rahmen der Leistungsbeschreibung einer Pauschalreise)
  • Abmahnung Wettbewerbszentrale wegen fehlender/fehlerhafter Endpreis- und/oder Grundpreisangaben
  • Abmahnung Wettbewerbszentrale wegen unlautere Angebote in der Mobilfunkbranche (Werbung, Vertragsklauseln, Preisangaben)
  • Abmahnung Wettbewerbszentrale wegen irreführender Werbung mit „Meistertiteln“ in der KFZ-Branche
  • Abmahnung Wettbewerbszentrale wegen E-Mail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers
  • Abmahnung Wettbewerbszentrale wegen irreführender Bestpreisgarantie und Preiswerbung mit „AVP/UVP/RVP“
  • Abmahnung Wettbewerbszentrale wegen Werbung für apothekenpflichtige Arzneimittel ohne Angabe der Anwendungsgebiete
  • Abmahnung Wettbewerbszentrale wegen fehlerhafter Klauseln in „allgemeinen Beförderungsbedingungen“ 
  • Abmahnung Wettbewerbszentrale wegen Werbung mit Testergebnis ohne Angabe der Fundstelle 
  • Abmahnung Wettbewerbszentrale wegen Werbung mit „Testsieger“ ohne das ein Testsieger bei dem Test der Stiftung Warentest ermittelt wurde
  • Abmahnung Wettbewerbszentrale wegen Werbung mit „CE-geprüft“

Wir machen das!

  • Über 25 Jahre Berufserfahrung

    im IT-Recht und im gewerblichen Rechtsschutz

  • Hohe Praxiserfahrung

    Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen

  • Fachanwalt

    für IT-Recht und für gewerblichen Rechtsschutz


Eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale sollte stets äußerst ernst genommen werden. Die sinnvollste Reaktion auf eine Abmahnung hängt dabei immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Eine Abmahnung sollte daher stets durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, im Marken- und Medienrecht sowie im Urheberrecht. Gerne helfen wir Ihnen die Abmahnung von der Wettbewerbszentrale auf ihre formelle und sachliche Rechtmäßigkeit zu prüfen und eine sinnvolle Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Abmahnung der Wettbewerbszentrale abwehren

Richtig reagieren – Fehler vermeiden

  • Abmahnung der Wettbewerbszentrale nicht ignorieren

    Nehmen Sie die Abmahnung der Wettbewerbszentrale ernst und reagieren Sie ruhig und besonnen. Rufen Sie die Wettbewerbszentrale nicht an und versuchen die Sache alleine zu „regeln“. Dies kann sich sehr nachteilhaft auf die spätere Verteidigung auswirken. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Sie eine zu weitgehende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und/oder Sie Ihren Beseitigungspflichten bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht ordnungsgemäß nachkommen. Dies führt dann oftmals dazu, dass die Wettbewerbszentrale im Nachgang Vertragsstrafen wegen eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung geltend macht.

  • Alle in der Abmahnung der Wettbewerbszentrale gesetzten Fristen beachten

    VORSICHT: Lesen Sie die Abmahnung der Wettbewerbszentrale konzentriert durch. Es ist insbesondere wichtig, dass die Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht versäumt wird. Anderenfalls droht Ihnen u.U. ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren oder Klageverfahren.

  • Kompetenten Rechtsanwalt beauftragen

    Die beste Reaktion auf eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale hängt stets von den konkreten Umstände des Einzelfalls ab. Eine Abmahnung sollte daher stets durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Gerne können Sie uns unter 0221 / 8804060 anrufen oder uns die Abmahnung für eine kostenlose Ersteinschätzung zusenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und schlagen Ihnen die aus unserer Sicht bestmögliche Verteidigungsstrategie vor und besprechen die hier anfallenden Kosten. Sie entscheiden anschließend, ob Sie uns mit der Verteidigung gegen die Abmahnung der Wettbewerbszentrale beauftragen möchten oder nicht.

Wir vertreten Sie auch in gerichtlichen Verfahren gegen die Wettbewerbszentrale…

Wir prüfen Ihre Websites und sonstigen Online-Präsenzen auf Rechtsverstöße…

Nutzen Sie unsere abmahnsicheren Rechtstexte für Ihr Online-Business…