• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
ETL Rechtsanwälte für IT-Recht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzrecht
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Lizenz- und Modelverträge
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Designrecht
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung IDO
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

Änderung der Muster-Widerrufsbelehrung geplant…

1. Dezember 2007/in Allgemein, Fernabsatzrecht /von RA Jens Reininghaus

Aufgrund der derzeit unsicheren Rechtslage bezüglich der Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung plant das BMJ eine Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung und eine Neufassung der Muster-Widerrufsbelehrung.

Achtung: Bei diesem Diskussionsentwurf handelt es sich nicht um geltendes Recht!

Der Diskussionsentwurf sieht u.a. vor, dass die im Fernabsatz oftmals abgemahnte und auch von einigen Gerichten beanstandete Passage der aktuellen Muster-Widerrufsbelehrung:

„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“

durch die Formulierung

„Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Erhalt dieser Belehrung in Textform. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB. Die gemäß § 312c BGB mitzuteilenden Informationen sind im Anhang abgedruckt.“

konkretisiert werden soll.

Nach diesem Diskussionsentwurf müssten sämtliche Pflichtinformationen die § 312c Abs. 2 BGB (i.V.m. Art 240 EGBGB i.V.m. § 1 BGB-InfoV) fordert, der Widerrufsbelehrung als Anlage „angehängt“ werden. Hierdurch würde unser Erachtens nach zwar eine nach dem Gesetz ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorliegen. Allerdings würde durch die Aufnahme der Informationspflichten nach § 312c Abs. 2 BGB die Widerrufsbelehrung sehr unübersichtlich werden und damit auch sicherlich wenig zum Verständnis des Verbrauchers über seine Rechte beitragen.


Nutzen Sie unsere rechtssicheren Schutzpakete für Online-Händler und beugen Sie Abmahnungen vor…
weiter…Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Webformular…
weiter…


Schlagworte: Abmahnung, Ebay, Fernabsatz, Fernabsatz - Informationspflichten, Online-Shop, Widerrufsbelehrung
https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-12-01 10:59:172021-01-31 12:07:27Änderung der Muster-Widerrufsbelehrung geplant…
Das könnte Dich auch interessieren
Widerruf von Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ohne Rücksicht auf die Beweggründe des Verbrauchers möglich…
Online-Handel: Neue Regelungen zum Widerrufsrecht treten zum 04.08.2011 in Kraft…
Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 09.08.2007 (Az. 308 O 273/07) Stellung zur Streitwertbemessung bei Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Netzwerken genommen.
Keine Hehlerei bei Kauf unter Preis bei eBay…
Der Streitwert einer Abmahnung wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung (hier: “unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen”) liegt bei 4.000,- €.
Bundesgerichtshof zur Internetauktion eines Vertu-Handys…

Ihre IT-Anwälte

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rainer Robbel | Rechtsanwalt | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Rechts-Infos

  • Abmahnungen
  • Allgemein
  • Bild- und Fotorecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Internetplattformen
  • IT-Recht
  • Kanzlei-News
  • Markenrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenanmeldung

Website-Check

Datenschutz-Konzept

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2021 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Lehrerbewertung im Internetforum stellt keinen unzulässsigen Eingriff in das... „Das Original“ kann unzulässige Werbung sein…
Nach oben scrollen