• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
ETL Rechtsanwälte für IT-Recht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung IDO
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzrecht
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Lizenz- und Modelverträge
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Designrecht
    • Eintragung Transparenzregister
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

Änderung der Muster-Widerrufsbelehrung geplant…

1. Dezember 2007/in Allgemein, Fernabsatzrecht/von RA Jens Reininghaus

Aufgrund der derzeit unsicheren Rechtslage bezüglich der Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung plant das BMJ eine Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung und eine Neufassung der Muster-Widerrufsbelehrung.

Achtung: Bei diesem Diskussionsentwurf handelt es sich nicht um geltendes Recht!

Der Diskussionsentwurf sieht u.a. vor, dass die im Fernabsatz oftmals abgemahnte und auch von einigen Gerichten beanstandete Passage der aktuellen Muster-Widerrufsbelehrung:

„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“

durch die Formulierung

„Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Erhalt dieser Belehrung in Textform. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB. Die gemäß § 312c BGB mitzuteilenden Informationen sind im Anhang abgedruckt.“

konkretisiert werden soll.

Nach diesem Diskussionsentwurf müssten sämtliche Pflichtinformationen die § 312c Abs. 2 BGB (i.V.m. Art 240 EGBGB i.V.m. § 1 BGB-InfoV) fordert, der Widerrufsbelehrung als Anlage „angehängt“ werden. Hierdurch würde unser Erachtens nach zwar eine nach dem Gesetz ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorliegen. Allerdings würde durch die Aufnahme der Informationspflichten nach § 312c Abs. 2 BGB die Widerrufsbelehrung sehr unübersichtlich werden und damit auch sicherlich wenig zum Verständnis des Verbrauchers über seine Rechte beitragen.


Nutzen Sie unsere rechtssicheren Schutzpakete für Online-Händler und beugen Sie Abmahnungen vor…
weiter…Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Webformular…
weiter…


https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-12-01 10:59:172021-01-31 12:07:27Änderung der Muster-Widerrufsbelehrung geplant…
Das könnte Dich auch interessieren
Scrollfenster für die Widerrufsbelehrung bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf nicht zu klein sein…
Fernabsatz: Änderung der Widerrufsbelehrung bei Dienstleistungen notwendig…
Vorsicht bei zu “engen” Unterlassungserklärungen – Bei verbotener E-Mail Werbung kommt es nicht auf den Inhalt der Werbe-E-Mail an…
Hinweise auf die Umsatzsteuer und die Liefer- und Versandkosten müssen nicht zwingend auf derselben Internetseite angegeben werden, auf der die Ware angeboten und der Preis genannt wird…
Verbraucherschutz: EU plant einheitliche Käuferrechte in sämtlichen Mitgliedsländern..
Übt der Käufer bei einem Fernabsatzgeschäft sein Widerrufsrecht aus und versendet er die Ware an den Verkäufer zurück, so kann der Käufer lediglich die “erforderlichen” Kosten der Rücksendung von dem Verkäufer verlangen…

Ihre IT-Anwälte

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rainer Robbel | Rechtsanwalt | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Rechts-Infos

  • Abmahnungen
  • Allgemein
  • Bild- und Fotorecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Internetplattformen
  • IT-Recht
  • Kanzlei-News
  • Markenrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenanmeldung

Website-Check

Datenschutz-Konzept

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2021 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Lehrerbewertung im Internetforum stellt keinen unzulässsigen Eingriff in das...„Das Original“ kann unzulässige Werbung sein…
Nach oben scrollen