• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Instagram
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
ETL Rechtsanwälte für IT-Recht | Vertragsrecht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzrecht
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Designrecht
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Fotografen-, Model- und Agenturverträge
    • Arbeitsrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Eintragung Transparenzregister
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

Wettbewerb: Neue Entscheidung des BGH zu Lockangeboten…

21. März 2011/in Allgemein, Wettbewerbsrecht/von RA Jens Reininghaus

Nach Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG sind geschäftliche Handlungen unzulässig, sofern ein Unternehmer Waren- oder Dienstleistungsangebote zu einem bestimmten Preis anbietet, sofern er nicht darüber aufklärt, dass er voraussichtlich nicht in der Lage sein werde, diese oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen für einen angemessenen Zeitraum in angemessener Menge zum genannten Preis bereitzustellen oder bereitstellen zu lassen (Lockangebote).

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil nochmals klargestellt, dass sowohl nach altem wie auch nach neuen Recht nicht die unzulängliche Bevorratung der beworbenen Ware unzulässig ist, sondern die unzureichende Aufklärung über eine unzulängliche Bevorratung. Geschützt werde demnach die Erwartung des Verbrauchers, dass eine einschränkungslos angebotene Ware in sämtlichen in die Werbung einbezogenen Filialen in ausreichender Menge erworben werden könne. Diese Erwartung des Verbrauchers lasse sich nur durch einen aufklärenden Hinweis neutralisieren, der klar formuliert, leicht lesbar und gut erkennbar sei. Erfolge ein solcher Hinweis bei einer unzulänglichen Bevorratung nicht, liege ein unzulässiges Lockangebot vor.

Darüber hinaus stellt der BGH fest, dass eine Gleichartigkeit im Sinne von Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG nur dann vorliege, wenn das andere Produkt nicht nur tatsächlich gleichwertig, sondern auch aus der Sicht des Verbrauchers austauschbar sei. Sofern für ein Markenprodukt geworben werde, sei demnach ein unter einer anderen Handelsmarke vertriebenes Produkt nicht gleichartig, auch wenn es objektiv gleichwertig sei.


Wir helfen Ihnen unlautere geschäftliche Handlungen zu unterbinden…
weiter…Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Webformular…
weiter…


https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2011-03-21 21:05:412021-01-31 12:13:02Wettbewerb: Neue Entscheidung des BGH zu Lockangeboten…
Das könnte Dich auch interessieren
Der Hinweis auf die Umsatzsteuer muss eindeutig dem Preis zugeordnet sei, wobei dies auch durch einen klaren und unmissverständlichen Sternchenhinweis geschehen kann…
Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als Voreinstellung eine Reiserücktrittsversicherung vorsehen…
Fernabsatz: BGH stellt strenge Anforderungen an Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen…
BGH: Verurteilungen wegen progressiver Kundenwerbung rechtskräftig…
Der Deutsche Wetterdienst darf seine Wetter-App in der bisherigen Form nicht kosten- und werbefrei anbieten…
Kein „fliegender Gerichtsstand“ mehr bei Wettbewerbsverstößen im Internet

Ihre Ansprechpartner

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV) | Datenschutzauditor (BITKOM)
Rainer Robbel | Rechtsanwalt | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV) | Datenschutzauditor (BITKOM)

Rechts-Infos

  • Abmahnungen
  • Allgemein
  • Bild- und Fotorecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Internetplattformen
  • IT-Recht
  • Kanzlei-News
  • Markenrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenanmeldung

Website-Check

Datenschutz-Konzept

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im Vertragsrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht, Medienrecht und Wirtschaftsrecht

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2021 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Filesharing: Landgericht Hamburg zur Haftung des Betreibers eines Internetcafes...Wettbewerb: Bundesgerichtshof untersagt Werbung mit durchgestrichenen Preisen...
Nach oben scrollen