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BITKOM stellt Leitfaden zum legalen kopieren bereit…

15. Januar 2009/in Allgemein, Urheberrecht/von RA Jens Reininghaus

Im Zeitalter von PCs und Internet gehört speichern und kopieren praktisch zum Alltag. Mit Hilfe der heutigen Technologien ist eine CD oder DVD schnell für einen Freund gebrannt, ein Musikwerk aus dem Internet geladen oder Unterlagen auf einem Kopierer vervielfältigt. Oftmals handelt es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Werke. Viele Nutzer machen sich hierüber keine Gedanken und wissen auch nicht in welchem Umfang ihre Handlungen rechtlich zulässig sind.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM) hat deshalb einen „Leitfaden zum legalen kopieren nach den §§ 53 UrhG“ erstellt. Diesen finden Sie hier.


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https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2009-01-15 07:11:162021-01-31 12:12:00BITKOM stellt Leitfaden zum legalen kopieren bereit…
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