• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
ETL Rechtsanwälte für IT-Recht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung IDO
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzrecht
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Lizenz- und Modelverträge
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Designrecht
    • Eintragung Transparenzregister
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

Das Singen von Liedern beim Kommerz einer studentischen Verbindung, insbesondere auch des Deutschlandliedes, verletzt keine Urheberrechte.

16. Oktober 2007/in Allgemein, Urheberrecht/von RA Jens Reininghaus

Das AG Köln hat mit Urteil vom 27.09.07 entschieden, das die studentische Verbindung kein Urheberrecht dadurch verletzen, dass sie bei ihrem Stiftungsfestkommers „Willkommen hier viel liebe Brüder“,“ Burschen heraus !“, „Sind wir vereint zur guten Stunde“, „Gaudeamus igitur“, „Student sein“, „Drei Klänge“ sowie das Deutschlandlied singen und dies durch einen Klavierspieler begleiten ließ.

„Hierbei handelte es sich insbesondere nicht um eine Darbietung im Sinne von § 19 Abs. 2 UrhG, sondern um ein eigenes, dem Werkgenuss dienendes Singen und Musizieren, das urheberrechtsfrei ist (vgl. Schricker, 3. Auflage, §19 Rn. 5).

Die Anwesenheit von Nichtmitgliedern mag zwar die Vorraussetzungen des Tatbestandsmerkmals „öffentlich“ begründen. Nicht alles, was öffentlich geschieht, ist aber deswegen zwangsläufig eine Darbietung. Andernfalls wäre das Tatbestandsmerkmal überflüssig. Die Öffentlichkeit des Geschehens indiziert, jedenfalls im vorliegenden Fall, nicht den Darbietungscharakter. Anwesende Gäste waren schwerlich dazu eingeladen, den Gesängen der Burschenschafter zu lauschen. Vielmehr war es ihnen zumindest freigestellt, sogar mitzusingen. Auch das Klavierspiel führt nicht zum Darbietungscharakter. Hierbei handelte es sich nur um eine Begleitung, die den Zweck gehabt haben mag, den Gesang zu stützen oder die Feierlichkeit des Geschehens zu unterstreichen.“


Wir unterstützen Sie mit effektiven Maßnahmen bei einer Verletzung Ihrer Schutzrechte…

weiter…Rufen Sie uns an oder schildern Sie uns Ihr Anliegen über unser Webformular…

weiter…


https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-10-16 15:23:132021-01-31 12:12:06Das Singen von Liedern beim Kommerz einer studentischen Verbindung, insbesondere auch des Deutschlandliedes, verletzt keine Urheberrechte.
Das könnte Dich auch interessieren
Der Verkauf bzw. die Veräußerung einzelner Softwarelizenzen, die zuvor im Rahmen von Volumenlizenzverträgen wie z. B. Select-Verträgen abgegeben worden waren, ist auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers wirksam möglich…
Abwägung des urheberrechtlichen Änderungsverbotes gegen das kirchliche Selbstbestimmungsrecht.
In Fällen der Gleichnamigkeit führt die gebotene Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen im allgemeinen dazu, daß es mit der Priorität der Registrierung sein Bewenden hat…
Der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen ist rechtswidrig…
Einem Internetanschlussinhaber obliegt es nicht, ihm nahestehende Personen wie enge Familienangehörige bei der Benutzung seines Anschlusses zu überwachen…
Ein Arbeitgeber haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen eines Arbeitnehmers, die dieser über den Internetanschluss des Arbeitgebers begeht…

Ihre IT-Anwälte

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rainer Robbel | Rechtsanwalt | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Rechts-Infos

  • Abmahnungen
  • Allgemein
  • Bild- und Fotorecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Internetplattformen
  • IT-Recht
  • Kanzlei-News
  • Markenrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenanmeldung

Website-Check

Datenschutz-Konzept

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2021 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Hinweise auf die Umsatzsteuer und die Liefer- und Versandkosten müssen nicht...Forum-Betreiber haftet für urheberrechtswidrige Bilder-Uploads auch ohne K...
Nach oben scrollen