• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
ETL Rechtsanwälte für IT-Recht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung IDO
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzrecht
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Lizenz- und Modelverträge
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Designrecht
    • Eintragung Transparenzregister
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

Der Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für eine Gegenabmahnung scheidet u.a. dann aus, wenn…

18. April 2008/in Abmahnungen, Allgemein, Wettbewerbsrecht/von RA Jens Reininghaus

…in der ursprünglichen (Erst-)Abmahnung eine vertretbare, in Rechtsprechung und Literatur noch nicht besprochene Rechtsmeinung vertreten wird, wie das LG Düsseldorf mit Urteil vom 13.02.2008 (Az.: 2a O 212/07) entschieden hat.

Zur Begründung führt das Gericht aus:

„Denn die Rechtslage war zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Schreibens bezogen auf die Frage der Störerhaftung der Klägerin unklar. Veröffentlichte Rechtsprechung zu dieser Fragestellung existierte genauso wenig wie Literaturmeinungen, wie die Kammer bei der Beratung der im November hierzu anstehenden Entscheidung feststellte. Allein zu der Haftung des Auktionshauses ebay finden sich diverse auch höchstrichterliche Entscheidungen auch mit markenrechtlichem Kontext, die jedoch allesamt nicht auf die Klägerin unmittelbar übertragbar sind. Denn im Gegensatz zu ebay bietet die Klägerin bei ihrem Geschäftsmodell nicht nur eine Internetplattform für Kunden, um dort etwas – eine Domain – in eigener Verantwortung zum Verkauf anzubieten. Vielmehr leistet die Klägerin einen weiteren Dienst, nämlich die Platzierung der zu der Domain jeweils passenden Werbelinks, welche durch die Vereinbarung der Klägerin mit der Firma google automatisch eingeblendet werden und an welchen der Kunde verdient. Genau dieser Beitrag erfordert – auch wenn er einen Automatismus darstellt – eine gegenüber ebay gesonderte Betrachtung, denn die Klägerin hat diesen Automatismus geschaffen und zu verantworten.

Die Rechtsauffassung der Beklagten, wonach die Klägerin angesichts dieser speziellen Leistung als Störerin haftbar gemacht werden kann, ist nicht abwegig, sondern durchaus vertretbar, auch wenn die Kammer sich in der vorgenannten Entscheidung im Ergebnis nicht dafür ausgesprochen hat. Da die Beklagte damit jedoch in ihrem „Abmahnschreiben“ vom 28.06.2007 eine vertretbare, in Rechtsprechung und Literatur noch nicht besprochene Rechtsmeinung vertreten hat, kann ihr ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Eingriff in den ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb der Klägerin nicht vorgehalten werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei dem für den hier geltend gemachten Schadensersatzanspruch erforderlichen Verschulden die Anforderungen an die Sorgfalt bei der Beurteilung der Rechtslage nicht zu überspannen sind. Der Schutzrechtsinhaber würde ansonsten mit für ihn unübersehbaren Risiken belastet werden (vgl. Hefermehl/ Köhler/Bornkamm, 25. Auflage, UWG § 4 Rn. 10.180 a).“


Weitere Informationen über Abmahnungen, Risiken und Reaktionsmöglichkeiten…

weiter…Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Webformular…

weiter…


https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2008-04-18 08:02:102021-01-31 12:13:12Der Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für eine Gegenabmahnung scheidet u.a. dann aus, wenn…
Das könnte Dich auch interessieren
Ungenaue Angaben bei Preisempfehlungen sowie Abkürzungen wie z.B. “UVP” sind nicht mehr abmahnfähig.
Kein Kostenerstattungsanspruch bei anwaltlicher Massenabmahnung aufgrund von rechtswidriger Tauschbörsennutzung…
OLG Celle: Keine Pflicht des Abmahnenden, vor Klageerhebung nochmals an den Verletzer heranzutreten, wenn dieser zwar angekündigt hat, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, sodann jedoch nur die geforderte Abmahnpauschale bezahlt…
Die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches kann missbräuchlich sein, wenn ein gerichtliches Verfahren in erheblicher Entfernung zum Geschäfts-/Wohnsitz des Verletzers betrieben wird, ohne dass hierfür schutzwürdige Interessen erkennbar sind…
OLG Saarbrücken zur (Störer-)haftung eines Portalbetreibers bei geringfügigen Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer…
Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind für Wettbewerber nicht abmahnfähig…

Ihre IT-Anwälte

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rainer Robbel | Rechtsanwalt | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Rechts-Infos

  • Abmahnungen
  • Allgemein
  • Bild- und Fotorecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Internetplattformen
  • IT-Recht
  • Kanzlei-News
  • Markenrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenanmeldung

Website-Check

Datenschutz-Konzept

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2021 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Jugendschutz im Internet: KJM bewertet Altersverifikationssysteme und technische...OLG Hamm zur Frage der Zulässigkeit der Beschränkung des Verkaufs “nur an...
Nach oben scrollen