• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
ETL Rechtsanwälte für IT-Recht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung IDO
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzrecht
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Lizenz- und Modelverträge
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Designrecht
    • Eintragung Transparenzregister
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

Die Angabe einer Fax-Nummer in der Widerrufsbelehrung ist nicht zwingend vorgeschrieben

18. März 2008/in Abmahnungen, Allgemein, Fernabsatzrecht/von RA Jens Reininghaus

Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 05.07.2007 (Az.: 5 W 77/07) entschieden, dass die Angabe einer Fax-Nummer in der Widerrufsbelehrung nicht zwingend angegeben werden muss. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt:

“ Der Senat vermag den gesetzlichen Bestimmungen ebenso wie das Landgericht keine – schon gar nicht eine stillschweigend als selbstverständlich vorausgesetzte – Verpflichtung dahingehend zu entnehmen, dass der Unternehmer stets auch eine Kommunikation per Telefax als Fernkommunikationsmittel beispielsweise i.S.v. § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB zwingend vorzuhalten hat. Diese Vorschrift normiert das „klare und verständliche“ Bereitstellen von Informationen nur entsprechend einer dem „eingesetzten“ Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise, ohne dieses vorzugeben. Soweit sich der Antragsteller auf das Muster in Anlage 2 zur BGB-InfoV bezieht, hat die dort verwendete Formulierung erkennbar nur Beispielscharakter („..also z.B…“) und lässt die vorzunehmenden Angaben gerade frei („…zusätzlich können angegeben werden…“ bei Gestaltungshinweisen).

Ein Kommunikationsweg per Telefax mag wünschenswert sein. Für einen rechtlichen Zwang für jeden Unternehmer, der einen Fernabsatzvertrag abschließen möchte, sich – ohne Rücksicht auf die Bereitstellung sonstiger effektiver Mitteilungswege – stets auch ein derartiges Kommunikationsmittel anschaffen und dieses ständig betriebsbereit halten zu müssen, hätte es eindeutiger gesetzgeberischer Vorgaben bedurft, die nicht bestehen.“


Weitere Informationen über Abmahnungen, Risiken und Reaktionsmöglichkeiten…

weiter…Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Webformular…

weiter…


https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2008-03-18 09:34:182021-01-31 12:07:26Die Angabe einer Fax-Nummer in der Widerrufsbelehrung ist nicht zwingend vorgeschrieben
Das könnte Dich auch interessieren
Bundesgerichtshof erklärt einige Klauseln einer falsch formulierten Widerrufsbelehrung für unwirksam und abmahnfähig…
Die Passage einer Widerrufsbelehrung „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung“ ist abmahnfähig…
Fehlende Angaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig…
Widerruf von Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ohne Rücksicht auf die Beweggründe des Verbrauchers möglich…
Verbraucher, die im Versandhandel bestellte Ware zurücksenden und so ihr gesetzliches Widerrufsrecht wahrnehmen, müssen die Versandkosten nicht bezahlen.
Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung…

Ihre IT-Anwälte

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rainer Robbel | Rechtsanwalt | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Rechts-Infos

  • Abmahnungen
  • Allgemein
  • Bild- und Fotorecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Internetplattformen
  • IT-Recht
  • Kanzlei-News
  • Markenrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenanmeldung

Website-Check

Datenschutz-Konzept

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2021 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
BGH: Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewe...In der Verwendung von allgemeinen, rein beschreibenden Begriffen im Rahmen einer...
Nach oben scrollen