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Die nahezu identische Übernahme des Designs- und/oder Layouts einer fremden Webseite kann auch dann rechtswidrig sein, wenn die einzelnen Elemente der übernommenen Seite nicht urheberrechtlich geschützt sind…

27. August 2007/in Allgemein, Fernabsatzrecht, Urheberrecht/von RA Jens Reininghaus

Das LG Köln hat mit Urteil vom 20.06.07 (Az.: 28 O 798/04) entschieden, dass Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz – unabhängig von einem etwaigen Urheberrecht – dann gegeben sind, wenn der Grad der Übernahme der fremden Leistung besonders hoch ist und dadurch die Bekanntheit und/oder Verbeitung eines Angebotes ausgenutzt werden soll, um auf die eigenen Produkte aufmerksam zu machen.


Wir unterstützen Sie mit effektiven Maßnahmen bei einer Verletzung Ihrer Schutzrechte…

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https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-08-27 13:07:442021-01-31 12:12:07Die nahezu identische Übernahme des Designs- und/oder Layouts einer fremden Webseite kann auch dann rechtswidrig sein, wenn die einzelnen Elemente der übernommenen Seite nicht urheberrechtlich geschützt sind…
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OLG Frankfurt a.M.: Eine einzelne html-Seite bildet als sog. Multimedia-Erzeugnis kein Computerprogramm im Sinne des Urhebergesetzes…
Miturheber können Auskunfts- und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung ihrer Urheberrechte lediglich gemeinsam geltend machen…

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Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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