• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
ETL Rechtsanwälte für IT-Recht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung IDO
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzrecht
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Lizenz- und Modelverträge
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Designrecht
    • Eintragung Transparenzregister
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

Die Übernahme von Nachrichten tatsächlichen Inhalts, die den Rahmen des Üblichen in dem jeweiligen Bereich nicht sprengt und nicht Ausdruck einer eigenschöpferischen, eigentümliche Gedankengestaltung ist, ist zulässig.

25. August 2007/in Allgemein, Urheberrecht/von RA Jens Reininghaus

Mit Urteil vom 25.04.07 (Az.: 12 O 194/06) hat das LG Düsseldorf entschieden, dass solche Nachrichtentexte keine persönlich-geistigen Schöpfungen seien und ihnen somit kein Urheberrechtsschutz zukomme. Selbst wenn die Nachrichtentexte urheberrechtlichen Schutz genießen würden, erlaube § 49 Absatz 2 UrhG unbeschränkt zu verfielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.

Wichtiger Hinweis: Dieses Urteil ist nicht als „Freibrief“ zu verstehen, sämtliche (Nachrichten-)Texte im Internet bedenkenlos zu kopieren und zu veröffentlichen. Vielmehr sollten Sie sich im Einzelfall von einem Fachmann beraten lassen!


Wir unterstützen Sie mit effektiven Maßnahmen bei einer Verletzung Ihrer Schutzrechte…

weiter…Rufen Sie uns an oder schildern Sie uns Ihr Anliegen über unser Webformular…

weiter…


https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-08-25 13:22:152021-01-31 12:12:07Die Übernahme von Nachrichten tatsächlichen Inhalts, die den Rahmen des Üblichen in dem jeweiligen Bereich nicht sprengt und nicht Ausdruck einer eigenschöpferischen, eigentümliche Gedankengestaltung ist, ist zulässig.
Das könnte Dich auch interessieren
LG München I: Heiratsanzeigen können urheberrechtlich geschützt sein…
EuGH: Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes andere Werk…
LG München I: Stadtplanausschnitte sind urheberrechtlich geschützt…
Zum wettbewerbsrechtlichen Schutz einer Romanfigur…
Kein urheberrechtlicher Schutz für „Wenn das Haus nasse Füße hat“…
Geburtstagszug und Urheberrechtsschutz – erneute Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein…

Ihre IT-Anwälte

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rainer Robbel | Rechtsanwalt | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Rechts-Infos

  • Abmahnungen
  • Allgemein
  • Bild- und Fotorecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Internetplattformen
  • IT-Recht
  • Kanzlei-News
  • Markenrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenanmeldung

Website-Check

Datenschutz-Konzept

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2021 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Das Fehlen einer Angabe zur Gefahrtragung bei Rücksendung einer Sache nach...Streitwert für ein Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen einer fehlerhaften...
Nach oben scrollen