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Die Wertersatzklausel der Muster-Widerrufsbelehrung ist für die Verwendung bei Ebay unwirksam…

1. April 2007/in Allgemein, Fernabsatzrecht/von RA Jens Reininghaus

Das Landgericht Berlin hat mit Beschluss vom 15.03.2007 (Az. 52 O 88/07) entschieden, dass eine Belehrung über das gesetzliche Rückgaberecht (bzw. Widerrufsrecht) im Rahmen von eBay (bzw. einer ebenso strukturierten Internet-Auktionsplattform), in der nicht darauf hingewiesen wird, dass eine Verschlechterung der Ware, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist, bei einer Wertersatzpflicht der Ware außer Betracht bleibt, unwirksam ist, soweit der Verbraucher nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und die Möglichkeit, sie zu vermeiden, hingewiesen worden ist.

Eine Belehrung des Verbrauchers in Textform vor Vertragsschluss findet bei Verkäufen über die Internethandelsplattform „eBay“ allerdings nicht statt, da die ins Internet gestellte Belehrung nicht in Textform vorliegt.

Somit sei die Wertersatzklausel der Muster-Widerrufsbelehrung für die Verwendung bei Ebay falsch, unwirksam und letztlich auch wettbewerbswidrig.


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https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-04-01 09:39:302021-01-31 12:07:30Die Wertersatzklausel der Muster-Widerrufsbelehrung ist für die Verwendung bei Ebay unwirksam…
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