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Durch das Setzen eines sog. “Frame”-Links wird in das Urheberrecht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) eingegriffen.

15. April 2007/in Allgemein, Bild- und Fotorecht, Urheberrecht/von RA Jens Reininghaus

Das Landgericht München I war im Urteil vom 10.01.07 (Az.: 21 O 20028/05) der Ansicht, dass in diesen Fällen eine Urheberrechtsverletzung gegeben sei.

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https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-04-15 07:43:532021-01-31 12:12:07Durch das Setzen eines sog. “Frame”-Links wird in das Urheberrecht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) eingegriffen.
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