• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
ETL Rechtsanwälte für IT-Recht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzrecht
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Lizenz- und Modelverträge
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Designrecht
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung IDO
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

Ein Online-Shop, der lediglich Tabakwaren anbietet, unterfällt nicht dem Werbeverbot nach Art. 3 TabakwerbeRL…

12. Januar 2008/in Allgemein, Wettbewerbsrecht /von RA Jens Reininghaus

wie das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 18.10.2007 (19 U 184/06) entschieden hat.

Das Gericht vertritt mit in diesem Urteil die Ansicht, dass die TabakwerbeRL keine Vertriebsverbote für Tabakwaren beinhaltet und somit das Anbieten von Tabakawaren – auch über das Internet – vom Werbeverbot der TabakwerbeRL nicht umfasst sein kann:

„Denn es geht der TabakwerbeRL nicht um Vertriebsverbote, sondern um die Vereinheitlichung von Werbung in vom Tabakhandel unabhängig vertriebenen Medien. „Andere gedruckte Veröffentlichungen“ sind daher nur solche, die insoweit der Presse vergleichbar sind, als sie einen von der Werbung für Tabakwaren unabhängigen Inhalt haben und vom Verbraucher in erster Linie wegen dieses Inhalts, nicht wegen der Tabakwerbung erworben werden. Vor diesem Hintergrund muss die Regelung in Art. 3 Abs. 2 TabakwerbeRL ausgelegt werden. Diese verbietet nicht etwa pauschal Tabakwerbung in „Diensten der Informationsgesellschaft“, sondern knüpft explizit an das Werbeverbot in der Presse und anderen gedruckten Veröffentlichungen an; nur eine solche Werbung ist auch in Diensten der Informationsgesellschaft verboten. Dies bedeutet auch hier, dass sich das Tabakwerbeverbot nur an die Dienste der Informationsgesellschaft richtet, die unabhängig von der Tabakwerbung vertrieben werden und gerade nicht wegen ihrer Inhalte zu Tabak in Anspruch genommen werden. Folglich unterfällt ein online-shop, der – wie derjenige des Klägers – lediglich Tabakwaren anbietet, nicht dem Werbeverbot nach Art. 3 TabakwerbeRL.

Der Senat hält ein anderes Auslegungsergebnis für nicht mit der TabakwerbeRL vereinbar.“

Auch verneint das Gericht Werbebeschränkungen für Verkaufsstellen wie z.B. Online-Shops:

„Insbesondere enthalten die TabakwerbeRL und die Begründung der Kommission keine Anknüpfungspunkte für Werbebeschränkungen an Verkaufsstellen, obwohl auch insoweit unterschiedliche nationale Vorschriften erwähnt werden. Die Werbung in der Verkaufsstelle selbst wird daher von der TabakwerbeRL nicht erfaßt. Dann muss gleiches auch für die „virtuelle“ Verkaufsstelle eines Internet-Shops gelten.“


Wir helfen Ihnen unlautere geschäftliche Handlungen zu unterbinden…
weiter…Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Webformular…
weiter…


Schlagworte: Online-Shop, Tabakwaren, Wettbewerbsrecht
https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2008-01-12 13:56:162021-01-31 12:13:14Ein Online-Shop, der lediglich Tabakwaren anbietet, unterfällt nicht dem Werbeverbot nach Art. 3 TabakwerbeRL…
Das könnte Dich auch interessieren
BGH nimmt Stellung zu den Anforderungen an eine Werbung für ein Gewinnspiel
Landgericht Köln erlässt auf Antrag unserer Kanzlei eine einstweilige Verfügung wegen Verletzung der Informationspflichten nach der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)…
Die UWG-Novelle: Verbraucherschutz durch Rechtsvereinheitlichung
Auch Werbeanrufe bei Unternehmen im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen können wettbewerbswidrig sein…
Diverse UBER Apps in München gerichtlich verboten…
LG Berlin: Ein vermutetes Interesse einer bestimmten Zielgruppe an der E-Mail-Werbung ist keine Rechtfertigung, da dies eine quasi einschränkungslose Zulassung dieser Werbeform bedeuten würde.

Ihre IT-Anwälte

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rainer Robbel | Rechtsanwalt | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Rechts-Infos

  • Abmahnungen
  • Allgemein
  • Bild- und Fotorecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Internetplattformen
  • IT-Recht
  • Kanzlei-News
  • Markenrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenanmeldung

Website-Check

Datenschutz-Konzept

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2021 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
AG Konstanz entscheidet über GEMA-pflichtige Radiowiedergabe in einer Zahn... Vorsicht bei zu “engen” Unterlassungserklärungen – Bei verbotener...
Nach oben scrollen