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Eine Abmahnung bzgl. des Zusatzes “unfrei versandte Rücksendungen werden nicht angenommen” in der Widerrufsbelehrung ist rechtens…

20. August 2007/in Allgemein, Fernabsatzrecht/von RA Jens Reininghaus

…wie das Landgericht Münster mit Urteil vom 04.04.2007 entschieden hat.

Gemäß § 357 Abs. 2 BGB trägt grundsätzlich der Unternehmer im Falle der Rücksendung bei Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts die Kosten und die Gefahr der Rücksendung.

Der Streitwert sei bei einer solchen Abmahnung auf 4.000,- € begrenzt, da sie nach Art und Umfang ohne größeren Arbeitsaufwand von den Parteien bzw. ihren Anwälten und dem Gericht zu bearbeiten sei und sich damit als „tägliche Routinearbeit“ darstelle.


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https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-08-20 09:46:562021-01-31 12:07:29Eine Abmahnung bzgl. des Zusatzes “unfrei versandte Rücksendungen werden nicht angenommen” in der Widerrufsbelehrung ist rechtens…
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