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Rapper muss 8.000,- EUR Entschädigung für herabsetzende Internet-Äußerungen über die Teilnehmerin eines TV-Container-Programms zahlen…

29. August 2012/in Allgemein, Medien- und Presserecht/von RA Jens Reininghaus

Das Landgericht Berlin hat einen Rapper zur Zahlung einer Entschädigung von 8.000,- EUR an die Teilnehmerin eines TV-Container-Programms verurteilt. Der Rapper hatte sich auf seinen Facebook-, Twitter- und MySpace-Seiten abfällig über die Frau geäußert. Die Richterin wertete die Äußerungen als Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch bewusst bösartig überspitzte Kritik.

Bei der Würdigung der Äußerungen in den Urteilsgründen hob sie hervor, Äußerungen von Rappern wie dem Beklagten würden „mit ihrer teilweise unsachlichen und überzogenen Tendenz vom verständigen Durchschnittsbürger nicht für bare Münze genommen“. Andererseits habe sich die Klägerin durch die Teilnahme am Containerleben im Fernsehprogramm gezielt der Öffentlichkeit ausgeliefert und sich in eine deprivatisierte Situation begeben.

Die Klägerin hatte im Prozess eine Geldentschädigung von mindestens 100.000,- EUR verlangt. Der Versuch der Parteien, den Rechtsstreit durch einen Vergleich zu beenden, war fehlgeschlagen. Wegen einer weiteren Vertragsstrafenforderung in Höhe von 20.000,- EUR wies das Landgericht die Klage ab.

Landgericht Berlin, Urteil vom 13. August 2012
– 33 O 434/11 –


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