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Fehlende Angaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig…

5. August 2007/in Allgemein, Fernabsatzrecht/von RA Jens Reininghaus

Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 10.07.2007 (Az.: 6 U 12/07) entschieden, dass die fehlende Angabe der Person des Inhabers des Unternehmens mit Vor- und Zunamen in Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig ist. Der Verstoß sei unerheblich, ein Wettbewerbsverstoß scheide damit aus.


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https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-08-05 09:16:142021-01-31 12:07:30Fehlende Angaben in Geschäftsbriefen sind nicht abmahnfähig…
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