• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
ETL Rechtsanwälte für IT-Recht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung IDO
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzrecht
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Lizenz- und Modelverträge
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Designrecht
    • Eintragung Transparenzregister
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

Auf den Antrag unserer Kanzlei hin verbietet das Landgericht Köln der Gegenseite die Nutzung eines Bildes unserer Mandantin …

29. September 2015/in Allgemein, Bild- und Fotorecht, Kanzlei-News, Urheberrecht/von RA Jens Reininghaus

In diesem Verfahren wurde das Bild unserer Mandantin auf einer Webseite der Gegenseite ohne entsprechende Lizenz unserer Mandantin verwendet. Nachdem die außergerichtliche Abmahnung erfolglos war und die Gegenseite keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, haben wir den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Köln beantragt. Mittels eines einstweiligen Verfügungsverfahrens kann ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch schnell und effektiv einstweilen durchgesetzt und gesichert werden.

Das Landgericht Köln hat die einstweilige Verfügung antragsgemäß erlassen und der Gegenseite unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR oder ersatzweise Ordnungshaft verboten, das Bild unserer Mandantin zu nutzen.

Nach Zustellung der einstweiligen Verfügung hat die Gegenseite eine Abschlusserklärung abgeben und die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anerkannt, so dass ein Hauptsachverfahren entbehrlich war. Die Kosten des gesamten außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahrens hat die Gegenseite zu tragen.

Im Nachgang konnte außergerichtlich ein angemessener Schadensersatz für die unlizenzierte Nutzung des Bildes für unsere Mandantin erzielt werden.

Die einstweilige Verfügung des LG Köln vom 08.07.2015 können Sie (in anonymisierter Form) hier einsehen.


über Ihre Rechte bei der Verletzung Ihrer Fotorechte…

weiter…Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Webformular…

weiter…


 

https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2015-09-29 16:12:382021-01-31 12:11:48Auf den Antrag unserer Kanzlei hin verbietet das Landgericht Köln der Gegenseite die Nutzung eines Bildes unserer Mandantin …
Das könnte Dich auch interessieren
BGH zur Haftung für die Verwendung fremder Fotos auf einer Internetplattform…
Creative Commons Lizenz „Non Commercial” – Landgericht Köln: Nur eine rein private Nutzung ist erlaubt…
Gegner nimmt den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen unsere Mandantschaft wegen der Nutzung ihrer Marke in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth zurück…
Amtsgericht Düsseldorf weist Filesharing-Klage gegen unseren Mandanten aufgrund unzuverlässiger Ermittlungssoftware ab…
Landgericht Saarbrücken untersagt rechtswidrige Bewertung bei Google
Landgericht Köln untersagt auf den Antrag unserer Kanzlei der Gegenseite die Nutzung eines Fotos unserer Mandantin…

Ihre IT-Anwälte

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rainer Robbel | Rechtsanwalt | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Rechts-Infos

  • Abmahnungen
  • Allgemein
  • Bild- und Fotorecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Internetplattformen
  • IT-Recht
  • Kanzlei-News
  • Markenrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenanmeldung

Website-Check

Datenschutz-Konzept

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2021 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Auktion…Bundesgerichtshof zur Frage der Zulässigkeit einer Werbung in Deutschland für...
Nach oben scrollen