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Kein Kostenerstattungsanspruch bei anwaltlicher Massenabmahnung aufgrund von rechtswidriger Tauschbörsennutzung…

1. März 2007/1 Kommentar/in Abmahnungen, Allgemein, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht /von RA Jens Reininghaus

Den Kostenerstattungsanspruch der Rechteinhaber bzgl. der Anwaltskosten hat das AG Mannheim mit Urteil vom 15.12.2006 (Az. 1 C 463/06) für unbegründet erachtet.

„Sofern eine sehr große Zahl von Abmahnungen bearbeitet werden muss, denen alle der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, sei eine anwaltliche Beratung nur insoweit erforderlich, als der Anwalt den Rechtsinhaber in einem der gleichartigen Fälle berät und ihm gegebenenfalls einen Musterbrief fertigt.“

Das Urteil ist rechtskräftig, da der Streitwert unterhalb von 600,- € lag und somit eine Berufung nicht zulässig ist.

Hinweis: Diese Entscheidung ist jedoch eine Einzelfallentscheidung und es bleibt abzuwarten, ob andere Gerichte dieser Entscheidung folgen werden. Allerdings haben sich durch dieses Urteil die Chancen für abgemahnte Tauschbörsenbenutzer erhöht, zumindest die Zahlung der geforderten Anwaltskosten zu verweigern bzw. auf dem außergerichtlichen Vergleichswege zu mindern.


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Schlagworte: Abmahnung, Kostenerstattungsanspruch, Massenabmahnung
https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-03-01 17:32:392021-01-31 12:13:17Kein Kostenerstattungsanspruch bei anwaltlicher Massenabmahnung aufgrund von rechtswidriger Tauschbörsennutzung…
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  1. Anonymous sagt:
    21. August 2011 um 23:36 Uhr

    […] […]

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