• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
ETL Rechtsanwälte für IT-Recht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung IDO
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzrecht
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Lizenz- und Modelverträge
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Designrecht
    • Eintragung Transparenzregister
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

LG Coburg zum städtischen Namensschutz im Internet…

28. September 2007/in Allgemein, Domainrecht/von RA Jens Reininghaus

Der Name ist nur Schall und Rauch? Von wegen! Er gibt Personen erst die Individualität und Einzigartigkeit. Daher muss er auch vor Missbrauch geschützt werden. Der Inhaber kann jedem die unbefugte Benutzung seines Namens verbieten. Dieses Recht steht nicht nur Einzelpersonen zu, sondern beispielsweise auch Kommunen.

Das erfuhr jetzt ein Unternehmer vor dem Landgericht Coburg. Die Richter untersagten ihm, auf einer von ihm eingerichteten Internetseite den Domainnamen der klagenden Kurstadt zu führen. Sie sahen hierin das städtische Namensrecht verletzt.

Sachverhalt

 

Der Geschäftsinhaber glaubte, endlich die zündende Idee gefunden zu haben. Um den Bekanntheitsgrad seines Unternehmens zu steigern, wählte er den Internetauftritt unter dem nahezu identischen Namen der bekannten Fremdenverkehrsstadt. Die Schreibweise unterschied sich lediglich dadurch, dass er den aus zwei Teilen bestehenden Städtenamen zu einem einzigen Wort vereinte. Bei der DENIC (Deutsches Network Information Center) ließ sich der Unternehmer als Domaininhaber der von ihm gestalteten Internetseite registrieren. Als die Kurstadt hiervon erfuhr, forderte sie ihn auf, den Domainnamen löschen zu lassen. Die Verwechslungsgefahr mit ihrer offiziellen Internetseite sei nämlich zu groß. Da der Firmenbesitzer dies wegen der doch unterschiedlichen Schreibweise nicht einsehen wollte, kam es zur Klage.

Gerichtsentscheidung

 

Das Landgericht Coburg gab der Kommune Recht. Mit der für ihn registrierten Internetdomain verletze der Beklagte das Namensrecht der klagenden Stadt. Er maße sich ohne Berechtigung einen fremden Namen an. Der überwiegende Teil der Internetbenutzer brächte die vom Unternehmer gewählte Domain trotz verschiedener Schreibweise mit der Kurstadt in Verbindung. Die Gefahr, dass die Internetseite des Beklagten mit dem offiziellen Internetauftritt der Klägerin verwechselt werde, sei enorm. Nach § 12 BGB (Schutz des Namensrechts) sei der Unternehmer deshalb verpflichtet, die Domain freizugeben.

Fazit

 

Nicht nur bei Mann und Frau ist der gute Name das eigentliche Kleinod ihrer Seelen (frei nach Shakespeare).

(Urteil des Landgerichts Coburg vom 26.07.2005, Az: 22 O 823/04; rechtskräftig)


Unterstützung bei Domain- und Kennzeichenrechtsverletzungen und Markenanmeldungen…

weiter…Rufen Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung an oder schildern Sie uns Ihr Anliegen über unser Webformular…

weiter…


https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-09-28 09:34:442021-01-31 12:06:16LG Coburg zum städtischen Namensschutz im Internet…
Das könnte Dich auch interessieren
Bundesgerichtshof zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter „Tippfehler-Domains“…
BGH: Der Inhaber eine Namens- oder Kennzeichenrechts kann von dem Inhaber der entsprechenden Domain im Regelfall nicht die Löschung des Domainnamens verlangen oder ihm jedwede Nutzung des Domainnamens untersagen, sofern sein Namens- oder Kennzeichenrecht erst nach der Registrierung der Domain entstanden ist…
Urteil im Namensstreit: „Große“ Eintracht ringt „kleine“ Eintracht nieder…
BGH zur Haftung von eBay bei Namensklau im Internet…
LG München I: Durch die Verwendung des Wortes „Bully“ zur Bezeichnung eines Computerspiels werden keine Rechte des gleichnamigen Künstlers „Bully“ (Herbig) verletzt.
LG München I: Auch Spitznamen genießen den besonderen gesetzlichen Schutz des Namensrechtes…

Ihre IT-Anwälte

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rainer Robbel | Rechtsanwalt | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Rechts-Infos

  • Abmahnungen
  • Allgemein
  • Bild- und Fotorecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Internetplattformen
  • IT-Recht
  • Kanzlei-News
  • Markenrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenanmeldung

Website-Check

Datenschutz-Konzept

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2021 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Verbraucher, die im Versandhandel bestellte Ware zurücksenden und so ihr gesetzliches...Die Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung des BMJ ist – auch für die vorvertragliche...
Nach oben scrollen