• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
ETL Rechtsanwälte für IT-Recht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung IDO
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzrecht
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Lizenz- und Modelverträge
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Designrecht
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

LG Düsseldorf: Plattformbetreiber haftet für Angebote seiner Mitglieder erst ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit

27. Mai 2008/in Allgemein, Internetplattformen /von RA Jens Reininghaus

Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 19.03.2008 (Az: 2a O 314/07) entschieden, dass der Betreiber einer Internetplattform erst dann haftet, wenn er positive Kenntnis von einer Rechtsverletzung durch eine Veröffentlichung unter seiner Internetdomain erhält.

Das Gericht führt hierzu aus:

„Vorliegend erfuhr die Klägerin von einer denkbaren Rechtsverletzung erst durch die Abmahnung. Auf dieses Abmahnschreiben reagierte die Klägerin sodann zeitnah und löschte die beanstandete Einstellung, so dass es zu einer der Klägerin vorwerfbaren Rechtsverletzung nicht kam.“

Nachdem das Gericht eine eigene Markenverletzung des Plattformbetreibers als Täter oder Teilnehmer verneinte, wurde auch eine Störerhaftung des Plattformbetreibers vor Kenntnisnahme der Rechtsverletzung zurückgewiesen. Zur Begründung zogen die Richter – völlig zu Recht – die ständige Rechtsprechung des BGH zur Störerhaftung im Internet heran:

„Schließlich lässt sich mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch eine Störereigenschaft vor Erhalt der Abmahnung verneinen. Eine solche wäre der Klägerin erst zugekommen, wenn sie auf das Abmahnschreiben nicht entsprechend reagiert hätte. Denn als Störer haftet derjenige, der – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, wenn ihn insoweit Prüfungspflichten treffen (BGH aaO., S. 864).

Der Bundesgerichtshof hat hierzu – auf den vorliegenden Fall übertragbar – ausgeführt, dass es einem Unternehmen, das im Internet eine Plattform betreibt, nicht zumutbar ist, jedes Angebot vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu überprüfen.

Ihm obliegt es vielmehr auf einen entsprechenden Hinweis, das Angebot unverzüglich zu sperren und Vorsorge zu treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Markenverletzungen kommt.“

Schlagworte: Abmahnung, Störerhaftung
https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2008-05-27 08:57:492021-01-31 12:08:00LG Düsseldorf: Plattformbetreiber haftet für Angebote seiner Mitglieder erst ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit
Das könnte Dich auch interessieren
Der Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für eine Gegenabmahnung scheidet u.a. dann aus, wenn…
Der Access-Provider darf die erforderlichen personenbezogenen Daten hinter einer IP-Nummer nicht löschen, sofern er von einem Rechteinhaber davon in Kenntnis gesetzt wird, dass Strafanzeige wegen illegaler Tauschbörsennutzung gegen diesen Nutzer gestellt wurde…
Landgericht Magdeburg hält Verstöße gegen die DSGVO für nicht abmahnfähig…
Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind für Wettbewerber nicht abmahnfähig…
Streitwert für ein Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung liegt bei 900,- EUR…
Streitwert für Einstweiliges Verfügungsverfahren aufgrund von Werbeanrufen liegt bei 3.000,- EUR, sofern diese spät abends erfolgen.

Ihre IT-Anwälte

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rainer Robbel | Rechtsanwalt | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Rechts-Infos

  • Abmahnungen
  • Allgemein
  • Bild- und Fotorecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Internetplattformen
  • IT-Recht
  • Kanzlei-News
  • Markenrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenanmeldung

Website-Check

Datenschutz-Konzept

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2021 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Die UWG-Novelle: Verbraucherschutz durch Rechtsvereinheitlichung Bundesrat billigt Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen...
Nach oben scrollen