• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
ETL Rechtsanwälte für IT-Recht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung IDO
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzrecht
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Lizenz- und Modelverträge
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Designrecht
    • Eintragung Transparenzregister
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

LG Düsseldorf: Klage des Zappa Family Trust abgewiesen…

4. Juni 2009/in Allgemein, Domainrecht, Markenrecht/von RA Jens Reininghaus

Die 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat am 21.01.2009 die Klage des Zappa Family Trust, dessen gesetzliche Vertreterin die Witwe des 1993 verstorbenen Musikers Frank Zappa ist, auf Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung „Zappanale“ sowie eines Bildzeichens abgewiesen.

Beklagte sind ein deutscher Fanverein zu Ehren Frank Zappas, dessen Vereinsvorsitzender sowie der Inhaber der Domain www.zappanale.de.

Die Klägerin begehrt mit ihrem ersten Klageantrag u.a. von dem beklagten Verein Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung „Zappanale“ für das von dem Verein jährlich in Bad Doberan inszenierte Festival. Die Klägerin meint, ihre Rechte aus der Gemeinschaftswortmarke „ZAPPA“ würden durch diese Bezeichnung verletzt.

Die Kammer hat diesen Klageantrag abgewiesen, weil es der Klägerin nicht gelungen ist darzulegen, dass sie ihre Wortmarke „Zappa“ überhaupt in der Bundesrepublik Deutschland ernsthaft verwendet. Dies wäre jedoch Voraussetzung für den Erfolg einer markenrechtlichen Unterlassungsklage. Offen gelassen hat die Kammer die Frage, ob die Bezeichnungen „Zappanale“ und „Zappa“ zu Verwechslungen führen können und auch, ob dem Beklagten möglicherweise ältere Rechte an der Bezeichnung „Zappanale“ zustehen.

Mit ihrem zweiten Klageantrag hat die Klägerin die Beklagten weiterhin auf Unterlassung der Verwendung eines Bildzeichens in Anspruch genommen, welches der Beklagte u.a. auf Postern und T-Shirts verwendet. Sie sieht auch hierin eine Markenverletzung bezüglich ihrer deutschen Bildmarke, welche stilisiert den Bart des Künstlers darstellt. Die Kammer hat auch diesen Unterlassungsantrag abgewiesen, weil sie das von dem Beklagten verwendete Zeichen nicht für verwechselbar mit der Marke
der Klägerin hält.

Auch die Widerklage der Beklagten gegen die Klägerin dahingehend, die Gemeinschaftswortmarke „ZAPPA“ wegen Nichtbenutzung für verfallen zu erklären, bleibt ohne Erfolg. Der Klägerin ist es zwar nicht gelungen, eine ernsthafte Benutzung der Klagemarke in Deutschland ausreichend darzulegen, wohl aber die Benutzung dieser Marke im englischsprachigen europäischen Ausland durch ihren Internetauftritt www.zappa.com.


Unterstützung bei Marken- und Kennzeichenrechtsverletzungen und Markenanmeldungen…

weiter…Rufen Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung an oder schildern Sie uns Ihr Anliegen über unser Webformular…

weiter…


https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2009-06-04 20:19:402021-01-31 12:09:49LG Düsseldorf: Klage des Zappa Family Trust abgewiesen…
Das könnte Dich auch interessieren
EuGH: Der Spielbaustein von Lego ist nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig…
Die Eintragung der Form des Rubik‘s Cube als Gemeinschaftsmarke ist gültig…
BGH zur Haftung eines Unternehmens für (marken)rechtswidrige Werbung seiner Werbepartner…
BGH entscheidet Streit über die Marke DAX – Banken dürfen DAX als Bezugswert für Wertpapiere verwenden…
BGH: Keine Markenverletzung durch Zeichen "CCCP" und "DDR" auf Kleidungssstücken…
Landgericht Berlin: Bezeichnung eines Medienpreises als „OSGAR“ untersagt…

Ihre IT-Anwälte

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rainer Robbel | Rechtsanwalt | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Rechts-Infos

  • Abmahnungen
  • Allgemein
  • Bild- und Fotorecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Internetplattformen
  • IT-Recht
  • Kanzlei-News
  • Markenrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenanmeldung

Website-Check

Datenschutz-Konzept

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2021 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
LG Berlin: Abmahnmissbrauch liegt vor, wenn der Abmahner von dem Abgemahnten...LG Düsseldorf: Einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Museum Schloss Moyland...
Nach oben scrollen