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Mehrfache negative Bewertungen bei Google sind rechtswidrig

24. März 2021|inAllgemein, Internetplattformen, Kanzlei-News, Medien- und Presserecht|RA Jens Reininghaus

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Versäumnisurteil vom 24.02.2021 auf den Antrag unserer Kanzlei hin einem Gegner in einem einstweiligen Verfügungsverfahren verboten, mehrere negative Bewertungen über unseren Mandanten im Internet zu veröffentlichen. Mit Zustellung des Versäumnisurteils wurde das Urteil  wirksam, so dass der Gegner die negativen Bewertungen nunmehr aus dem Google-Profil unseres Mandanten entfernen muss und diese auch nicht erneut im Internet veröffentlichen darf. Verstößt der Gegner gegen das gerichtliche Unterlassungsverbot droht ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft.

Was war geschehen – Ehemaliger Kunde veröffentlicht mehrere negative Bewertungen bei Google

Ein ehemaliger Kunde unseres Mandanten hatte auf dem Google-Maps-Profil unseres Mandanten mehrere negative Bewertungen veröffentlicht. Die Google-Nutzungsbedingungen geben allerdings vor, dass ein Nutzer ein Unternehmen nicht mehrfach bewerten darf. Nachdem der Nutzer auf eine Abmahnung unserer Kanzlei hin nicht reagiert hat, haben wir beim Landgericht Düsseldorf den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Mittels einer einstweiligen Verfügung kann eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Eilverfahren unter Androhung empfindlicher Ordnungsmittel verboten werden.

Landgericht Düsseldorf verurteilt Gegner zur Unterlassung durch Versäumnisurteil

Das Landgericht Düsseldorf hat eine mündliche Verhandlung anberaumt und den Gegner geladen. Nachdem der Gegner in der mündlichen Verhandlung zwar erschienen, aber nicht verhandelt hat, wurde der Gegner durch Versäumnisurteil antragsgemäß verurteilt. Dem Gegner wurde unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR bzw. Ordnungshaft verboten, die negativen Bewertungen über unseren Mandanten im Internet zu veröffentlichen. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Antragsgegner auferlegt.

Das Versäumnisurteil des LG Düsseldorf können Sie hier hier (in anonymisierter Form) einsehen.

Fazit: Negative Bewertungen bei Google können schnell Rufschädigungen und andere gravierende Folgen für den Betroffenen haben. Neben der Einleitung eines Beschwerdeverfahrens bei Google kann sich der Betroffene in einigen Fällen auch mittels eines gerichtlichen Eilverfahrens effektiv gegen die Veröffentlichung von negative Bewertungen wehren und so Rufschädigungen schnell und effektiv unterbinden. Ein Eilverfahren vor Gericht ist in aller Regel allerdings nur innerhalb eines Monats bis maximal 2 Monate (je nach Gerichtsstand) ab Kenntnis von der Rechtsverletzung möglich. Um die Rechtsverletzung schnell und effektiv zu unterbinden, sollte der Betroffene demnach im Falle einer rechtswidrigen Bewertung nicht zögern, sondern entschlossen handeln.

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RA Jens ReininghausTel. 0221 / 8804060https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/online-rechtsberatung/–Kontakt
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