• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Instagram
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
ETL Rechtsanwälte für IT-Recht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzrecht
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Lizenz- und Modelverträge
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Designrecht
    • Eintragung Transparenzregister
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

Neue Muster–Widerrufsbelehrung ab 1. April 2008…

11. März 2008/in Allgemein, Fernabsatzrecht/von RA Jens Reininghaus

Online-Händler, Katalogversender, Direktvertriebler und andere Unternehmen, die ihre Kunden über das gesetzliche Widerrufsrecht informieren müssen, können aufatmen: Am 1. April tritt die neue BGB-Informationspflichtenordnung mit berarbeiteten Mustertexten in Kraft.

Zweck dieser Mustertexte ist es, insbesondere kleineren Unternehmen das Leben zu erleichtern: Verwenden sie das Muster, sollten sämtliche Informationspflichten erfüllt sein.

In den vergangenen Jahren gab es dabei jedoch Überraschungen: Die nach dem bislang vom Bundesjustizministerium bereitgestellten Muster verfassten Widerrufsbelehrungen waren in verschiedenen Gerichtsentscheidungen für unwirksam erklärt worden. Dies hatte eine regelrechte Welle wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen ausgelöst.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der sich in einem Musterprozess gegen das mit der Widerrufserklärung verbundene Abmahn-Unwesen engagiert (siehe auch Meldung vom 27. Februar), hofft, dass nun ab dem 1. April die neuen Muster Abhilfe schaffen werden.

Darin berücksichtigt sind wichtige Anregungen der IHK-Organisation: Insbesondere wurde auf die ursprünglich geplanten Anhänge verzichtet, so dass die Belehrung nunmehr deutlich kürzer ist. Außerdem sollen die Muster in einem zweiten Schritt in ein formelles Gesetz überführt werden. Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist bereits für diesen Sommer geplant. Damit wird ausgeschlossen, dass die Muster erneut wegen vermeintlicher Unschärfen angegriffen werden können.

Für die Verwendung der alten Muster gilt eine Übergangsfrist bis Ende September 2008.

Wichtiger Hinweis: Sofern Sie in der Vergangenheit wegen einer bestimmten Formulierung bereits abgemahnt wurden und eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, sollten Sie die neue Musterwiderrufsbelehung nicht ohne weitere Prüfung verwenden!


Nutzen Sie unsere rechtssicheren Schutzpakete für Online-Händler und beugen Sie Abmahnungen vor…
weiter…Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Webformular…
weiter…


https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2008-03-11 15:00:402021-01-31 12:07:26Neue Muster–Widerrufsbelehrung ab 1. April 2008…
Das könnte Dich auch interessieren
Die Angabe einer Telefonnummer innerhalb einer Belehrung über das Rückgaberecht ist nicht wettbewerbswidrig…
OLG Frankfurt: Streitwert für Unterlassungsantrag von Verbraucherschutzverbänden gegen unzureichende Widerrufsbelehrung ist mit 15.000 EUR zur bewerten…
Bundesgerichtshof erklärt einige Klauseln einer falsch formulierten Widerrufsbelehrung für unwirksam und abmahnfähig…
Handwerksbetriebe sollten sich mit dem Widerrufsrecht des Verbrauchers dringend auseinandersetzen…
Scrollfenster für die Widerrufsbelehrung bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf nicht zu klein sein…
OLG Hamm: Verbraucherinformationen müssen auch auf WAP-Seiten angezeigt werden…

Ihre IT-Anwälte

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV) | Datenschutzauditor (BITKOM)
Rainer Robbel | Rechtsanwalt | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV) | Datenschutzauditor (BITKOM)

Rechts-Infos

  • Abmahnungen
  • Allgemein
  • Bild- und Fotorecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Internetplattformen
  • IT-Recht
  • Kanzlei-News
  • Markenrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenanmeldung

Website-Check

Datenschutz-Konzept

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2021 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen in einem Internetauktionshaus...BGH: Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewe...
Nach oben scrollen