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OLG Bamberg: Eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung von elektronischer Post ist anzunehmen, wenn diese erfolgt, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt.

2. Februar 2007/in Allgemein, Wettbewerbsrecht/von RA Jens Reininghaus

Nach neuer Rechtslage kommt die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung alleine aufgrund einer gewerblichen Tätigkeit des Empfängers nicht mehr in Betracht (vgl. Urteil des OLG Bamberg vom 06.09.2006 – Az. 3 U 363/05).


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https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-02-02 18:24:362021-01-31 12:13:18OLG Bamberg: Eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung von elektronischer Post ist anzunehmen, wenn diese erfolgt, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt.
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