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Eine Klausel in AGB über eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 50,- € ist unwirksam.

15. August 2007/in Allgemein, Fernabsatzrecht/von RA Jens Reininghaus

Das LG Dortmund hat mit Urteil vom 25.05.2007 (Az. 8 O 55/06) entschieden, dass Rücklastschriften dann unwirksam sind, wenn Kosten für Personalkosten in diesen pauschlierten Schadensersatz mit eingerechnet werden.


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https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-08-15 13:22:072021-01-31 12:07:30Eine Klausel in AGB über eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 50,- € ist unwirksam.
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