• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
ETL Rechtsanwälte für IT-Recht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung IDO
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzrecht
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Lizenz- und Modelverträge
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Designrecht
    • Eintragung Transparenzregister
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

Sex-Video in Facebook…

21. September 2015/in Allgemein, Bild- und Fotorecht, Medien- und Presserecht/von RA Jens Reininghaus

Das Amtsgericht München verurteilte am 9.7.15 einen 21-jährigen Kundenberater aus dem Umland von München u.a. wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen und Verbreitung pornographischer Schriften zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten auf Bewährung.

Der verurteilte Täter lernte die geschädigte 18-Jährige im Frühjahr 2014 über Facebook kennen. Bereits kurze Zeit darauf trafen sich die beiden auf einem Bahnhof im Großraum von München, mieteten auf Vorschlag des Täters ein Hotelzimmer und führten dort den Geschlechtsverkehr durch. Dabei machte der verurteilte Täter heimlich mit dem Handy Bild- und Video-Aufnahmen. Diese verschickte er an mehrere Personen, die dann das Video wiederum weiterleiteten. Das Video wurde auch im Internet veröffentlicht. Circa einen Monat nach dem ersten Treffen nahm der Täter erneut mit der Geschädigten Kontakt auf, um sich nochmals mit ihr zu treffen. Er drohte ihr dabei an, das Video ihrem Vater zu schicken und ihr Leben zu zerstören, wenn sie nicht mit ihm „ficke“. Wenn sie mit ihm „ficke“, werde er das Video löschen. Aus Angst willigte die Geschädigte ein. Bei dem Treffen kam es zum Streit. Es wurde kein Geschlechtsverkehr durchgeführt, der Täter fasste die Geschädigte lediglich an der Hüfte an und versuchte, ihre Brüste zu berühren.

Das Gericht sah bei dem vorbestraften Täter schädliche Neigungen und verurteilte ihn zu einer Jugendstrafe. Es wertete insbesondere zulasten des Angeklagten, dass die Geschädigte durch die Veröffentlichung der Bilder ganz erhebliche Schwierigkeiten in ihrem Umfeld bekommen hat und diese auch noch bewusst als Druckmittel von ihm eingesetzt wurden.

Die Strafe wurde für 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt, da das Gericht davon ausgeht, dass er tatsächlich sein Leben nunmehr „in geordnete Bahnen“ lenken will. Die Taten liegen nunmehr eine längere Zeit zurück und es gibt gute Anhaltspunkte, dass sich der Täter geändert hat. Er zahlt aufgrund der Auflage des Gerichts 2000 Euro Entschädigung an die Geschädigte und absolviert einen Kurs über korrektes Verhalten im Internet.

Urteil des Amtsgerichts München vom 09.07.2015

Das Aktenzeichen wird aus Gründen des Opferschutzes nicht bekannt gegeben.

Das Urteil ist rechtskräftig.


über Ihre Rechte bei der Verletzung Ihres Rechts am eigenen Bild…

weiter…Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Webformular…

weiter…


 

https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2015-09-21 07:27:042021-01-31 12:10:46Sex-Video in Facebook…
Das könnte Dich auch interessieren
OLG Oldenburg nimmt Stellung zur Strafbarkeit des Verbreitens pornographischer Dateien über Tauschbörsen…
BGH: Verurteilung wegen Internet-Werbung für Al-Qaeda rechtskräftig…
Bundesgerichtshof zu Geschäftspraktiken von Schulfotografen…
Urteil des OLG Oldenburg zur Strafbarkeit durch den Besitz kinderpornographischer Bilddateien auf dem PC…
Keine Hehlerei bei Kauf unter Preis bei eBay…
AG Nürnberg verurteilt 2 Software-Händler für den Vertrieb von Raubkopien zu Freiheits- und Geldstrafen…

Ihre IT-Anwälte

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rainer Robbel | Rechtsanwalt | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Rechts-Infos

  • Abmahnungen
  • Allgemein
  • Bild- und Fotorecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Internetplattformen
  • IT-Recht
  • Kanzlei-News
  • Markenrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenanmeldung

Website-Check

Datenschutz-Konzept

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2021 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Günther Jauch obsiegt erneut mit Gegendarstellungsanspruch auf Titelseite&...Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung...
Nach oben scrollen