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OLG Schleswig zur Berechnung des Streitwertes eines Unterlassungsbegehrens bei E-Mail-Spam…

2. Februar 2009/in Abmahnungen, Allgemein/von RA Jens Reininghaus

Mit Beschluß vom 5.1.2009 (Az.: 1 W 57/08) hat das OLG Schleswig entschieden, dass für die Bestimmung des Streitwertes einer Klage auf Unterlassung der Zusendung von E-Mails nicht nur die Belästigung im Einzelfall durch das notwendige Durchlesen, Sortieren und ggf. Löschen der E-mails sowie die sonstigen besonderen Umstände des Einzellfalles zu berücksichtigen sind, sondern auch die Breitenwirkung und das häufige Erscheinen solcher Zusendungen, die in ihrer Gesamtheit das Ausmaß der Belästigung erst bestimmen.

Aus den Urteilsgründen:

„In der Rechtsprechung wird die Bewertung des Unterlassungsinteresses gegenüber unerwünschter E-mail-Werbung sehr unterschiedlich bewertet. Die Festsetzungen reichen von 350,– EUR für die Untersagung von E-mail-Werbung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren bis zu 15.000,– EUR bei Zusendung von E-mails an einen Journalisten. Es wird verwiesen auf die Nachweise in der Kommentierung von Zöller (Zöller-Herget, 27. Aufl., § 3 Rn. 16 „Unterlassung”), die Ausführungen von Schmittmann (a.a.O., S. 400) sowie die Darstellung in dem als Anlage K 6 eingereichten Beschluss des Kammergerichts vom 27. Februar 2007 (Az.: 21 W 7/07). Der Senat teilt dessen Auffassung, dass nicht nur die Belästigung im Einzelfall durch das notwendige Durchlesen, Sortieren und ggf. Löschen der E-mails, sondern auch die Breitenwirkung und das häufige Erscheinen solcher Zusendungen, die in ihrer Gesamtheit das Ausmaß der Belästigung erst bestimmen, zu berücksichtigen sind. Dem Absender ist gerade bewusst, dass er sich einer massenhaft auftretenden, von den Betroffenen mindestens als belästigend empfundenen Vorgehensweise bedient. Die Nachahmungsgefahr ist bei einer derartigen, für den Absender einfachen und kostengünstigen Werbemöglichkeit groß, so dass nicht nur die Unterlassung im Einzelfall das Ziel der begehrten Unterlassung, sondern auch ein Abschreckungseffekt für die Zukunft beabsichtigt ist.“


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https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2009-02-02 08:33:342021-01-31 12:03:18OLG Schleswig zur Berechnung des Streitwertes eines Unterlassungsbegehrens bei E-Mail-Spam…
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