• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
ETL Rechtsanwälte für IT-Recht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung IDO
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzrecht
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Lizenz- und Modelverträge
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Designrecht
    • Eintragung Transparenzregister
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

Streitwert für ein Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung liegt bei 900,- EUR…

26. August 2007/in Abmahnungen, Allgemein, Fernabsatzrecht/von RA Jens Reininghaus

Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 05.07.07 (Az: I-20 W 15/07) entschieden, dass eine Streitwertangabe, die der Antragsteller in der Antragschrift gemacht hat (im vorligenden Fall 15.000 EUR!) nicht unbesehen vom Gericht übernommen werden dürfe. Auch der vom Landgericht in seiner Teilabhilfeentscheidung auf 5000,- EUR herabgesetzte Streitwert erschien dem OLG Düsseldorf im vorliegenden Fall zu hoch und kürzte den Streitwert auf 900,- EUR.


Weitere Informationen über einstweilige Verfügungen und Reaktionsmöglichkeiten…

weiter…Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Webformular…

weiter…


https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-08-26 21:50:182021-01-31 12:07:29Streitwert für ein Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung liegt bei 900,- EUR…
Das könnte Dich auch interessieren
Die Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung des BMJ ist – auch für die vorvertragliche Information auf einer Webseite – nicht wettbewerbswidrig und damit nicht abmahnfähig…
Vorsicht bei zu “engen” Unterlassungserklärungen – Bei verbotener E-Mail Werbung kommt es nicht auf den Inhalt der Werbe-E-Mail an…
LG Bielefeld: Die Verwendung der “alten” Musterwiderrufsbelehrung innerhalb der Übergangsfrist ist nicht abmahnfähig.
Zustellung an Facebook in deutscher Sprache ausreichend
Die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches kann missbräuchlich sein, wenn ein gerichtliches Verfahren in erheblicher Entfernung zum Geschäfts-/Wohnsitz des Verletzers betrieben wird, ohne dass hierfür schutzwürdige Interessen erkennbar sind…
KG Berlin zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit des Facebook "I Like" Buttons…

Ihre IT-Anwälte

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rainer Robbel | Rechtsanwalt | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Rechts-Infos

  • Abmahnungen
  • Allgemein
  • Bild- und Fotorecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Internetplattformen
  • IT-Recht
  • Kanzlei-News
  • Markenrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenanmeldung

Website-Check

Datenschutz-Konzept

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2021 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Die Übernahme von Nachrichten tatsächlichen Inhalts, die den Rahmen des Üblichen...Die nahezu identische Übernahme des Designs- und/oder Layouts einer fremden...
Nach oben scrollen