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Verlängersklauseln bei Probeabo sind unkwirksam.

10. Juni 2007/in Allgemein, Fernabsatzrecht, Wettbewerbsrecht/von RA Jens Reininghaus

Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 16.05.07 entschieden, dass derjenige, der ein Probeabonnement im Internet abschließt nicht damit rechnen muss, dass für den Fall, dass er nicht kündigt, sich der Vertrag automatisch jeweils um 30 Tage verlängert. Eine solche Klausel sei eine überraschende Klausel, die nach §§ 305ff. BGB unwirksam sei.

Somit folgte das AG Düsseldorf der Ansicht des Klägers, der durch die Kanzlei RRT vertreten wurde.

Aufgrund des geringen Streitwertes ist das Urteil rechtskräftig.


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https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-06-10 15:02:472021-01-31 12:13:16Verlängersklauseln bei Probeabo sind unkwirksam.
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