• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
ETL Rechtsanwälte für IT-Recht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzrecht
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Lizenz- und Modelverträge
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Designrecht
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung IDO
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

Verlängersklauseln bei Probeabo sind unkwirksam.

10. Juni 2007/in Allgemein, Fernabsatzrecht, Wettbewerbsrecht /von RA Jens Reininghaus

Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 16.05.07 entschieden, dass derjenige, der ein Probeabonnement im Internet abschließt nicht damit rechnen muss, dass für den Fall, dass er nicht kündigt, sich der Vertrag automatisch jeweils um 30 Tage verlängert. Eine solche Klausel sei eine überraschende Klausel, die nach §§ 305ff. BGB unwirksam sei.

Somit folgte das AG Düsseldorf der Ansicht des Klägers, der durch die Kanzlei RRT vertreten wurde.

Aufgrund des geringen Streitwertes ist das Urteil rechtskräftig.


Nutzen Sie unsere rechtssicheren Schutzpakete für Online-Händler und beugen Sie Abmahnungen vor…
weiter…Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Webformular…
weiter…


Schlagworte: Klausel, Vertragsfallen, Zahlungspflicht
https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2007-06-10 15:02:472021-01-31 12:13:16Verlängersklauseln bei Probeabo sind unkwirksam.
Das könnte Dich auch interessieren
AG Hamm: Keine stillschweigende Vergütungsvereinbarung, wenn durch zahlreiche Verwendung der Begriffe "free", "gratis" und "umsonst" der Eindruck der Unentgeltlichkeit erweckt wird.
LG Koblenz: Werden Personendaten auf einer Internetseite mit der Bezeichnung “www.schuldnerverzeichnis.de” ohne Zustimmung des Betroffnen veröffentlicht, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar.
Eine AGB-Klausel, wonach der Kunde beim Öffnen eines Nahrungsergänzungsmittels pauschal 100% Wertersatz schuldet, ist unzulässig…
Bundesgerichtshof zur Strafbarkeit unwahrer und irreführender Werbung mit Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen im Versandhandel
BGH erklärt AGB-Klausel über pauschale Rücklastschriftgebühren für unwirksam…
Nicht jede Verwendung einer nach den §§ 307 ff. unwirksamen AGB-Klausel ist auch wettbewerbswidrig.

Ihre IT-Anwälte

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rainer Robbel | Rechtsanwalt | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Rechts-Infos

  • Abmahnungen
  • Allgemein
  • Bild- und Fotorecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Internetplattformen
  • IT-Recht
  • Kanzlei-News
  • Markenrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenanmeldung

Website-Check

Datenschutz-Konzept

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2021 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Scrollfenster für die Widerrufsbelehrung bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen... Irreführende “Blickfangwerbung” ist wettbewerbswidrig.
Nach oben scrollen