• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Instagram
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
ETL Rechtsanwälte für IT-Recht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzrecht
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Lizenz- und Modelverträge
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Designrecht
    • Eintragung Transparenzregister
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

Unbekannte Folgen von Verstößen gegen Datenschutzrecht

20. März 2018|inAllgemein, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht|RA Rainer Robbel

In vielen Unternehmen wird dem Datenschutz bislang nur wenig bis gar keine Beachtung geschenkt. Gezielte Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden finden kaum statt, die Bußgelder bei Verstößen sind (derzeit noch) verhältnismäßig gering. Auf der anderen Seite lässt sich mit Daten bekanntermaßen viel Geld verdienen, so dass für manches Unternehmen die Aussicht, mit unzulässig erhobenen, verarbeiteten oder verwerteten Daten eine Menge Geld verdienen zu können, unwiderstehlich ist.

Was aber die meisten Unternehmen dabei vergessen, ist, dass bei Datenschutzverstößen nicht nur die Aufsichtsbehörden Bußgelder verhängen können, sondern den Betroffenen möglicherweise auch Schadenersatzansprüche entstehen. Noch wesentlicher und aus finanzieller Sicht erheblich riskanter ist jedoch die Tatsache, dass eine Datenschutzverletzung zugleich auch ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß sein kann. So entschied das LG Hamburg unlängst (Urt. v. 02.03.2017 – Az.: 327 O 148/17), dass die Normen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nicht nur die Interessen der Allgemeinheit schützen, sondern zugleich auch die wettbewerbliche Entfaltung der Mitbewerber. Geklagt hatte ein solcher Mitbewerber gegen ein Pharmaunternehmen, welches Patientendaten ohne die erforderliche Einwilligung verarbeitete. Das Gericht erkannte einen Verstoß gegen §§ 4, 4a, 28 Abs. 7 BDSG, da keine ausreichende Einwilligung der Patienten vorliege. Gleichzeitig aber bejahte es auch einen Wettbewerbsverstoß.

Mit Inkrafttreten der EU-DSGVO (und dem BDSG-neu) am 25.05.2018 wird sich die Rechtslage im Datenschutz innerhalb der gesamten EU und damit auch in Deutschland erheblich verändern. Nicht nur drohen dann enorme Bußgelder (bis zu 4% des Konzernumsatzes oder 20 Millionen Euro, je nachdem was höher ist), der Datenschutz dürfte auch weit mehr in das Bewusstsein der Bevölkerung und damit natürlich auch in das der jeweiligen Wettbewerber rücken.

Die sich aus einem Datenschutzverstoß ergebenden Folgen sind spätestens dann für ein Unternehmen kaum noch zu beherrschen.

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir beraten Sie gerne!

RA Rainer RobbelTel. 0221 / 8804060https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/online-rechtsberatung/–Kontakt
ZurückWeiter
Sie möchten Ihren Datenschutz DSGVO-konform gestalten?

Modernes Datenschutz-Management und Beratung im Datenschutzrecht

Das könnte Dich auch interessieren
Provider muss der Staatsanwaltschaft bei Tauschbörsen-Nutzung keine Auskunft über die Nutzer-Daten erteilen, wenn diese Ermittlung “offensichtlich unverhältnismäßig” ist…
EuGH erklärt Privacy-Shield-Abkommen der EU mit den USA für unwirksam und kippt damit vorerst den Transfer von personenbezogenen Daten an US-Unternehmen
Für die Veröffentlichung eines Bildnisses einer Kundin im Internet ist eine Einwilligung erforderlich, welche der Verwender nachzuweisen hat…
LG Koblenz: Werden Personendaten auf einer Internetseite mit der Bezeichnung “www.schuldnerverzeichnis.de” ohne Zustimmung des Betroffnen veröffentlicht, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar.
Bestrittene Zahlungsverpflichtungen dürfen der SCHUFA nicht gemeldet werden…
Streitwert bei Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

Ihre IT-Anwälte

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV) | Datenschutzauditor (BITKOM)
Rainer Robbel | Rechtsanwalt | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV) | Datenschutzauditor (BITKOM)

Rechts-Infos

  • Abmahnungen
  • Allgemein
  • Bild- und Fotorecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Internetplattformen
  • IT-Recht
  • Kanzlei-News
  • Markenrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenanmeldung

Website-Check

Datenschutz-Konzept

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2021 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Bundesgerichtshof gibt der Klage einer Ärztin gegen das Bewertungsportal Jameda...Bei Verwendung einer .de Domain ist deutsches Markenrecht anwendbar…
Nach oben scrollen