• WhatsApp
  • Xing
  • Facebook
  • Twitter
Sofortkontakt: +49 (0)221 / 880 40 60 | Seite teilen:
ETL Rechtsanwälte für IT-Recht | Datenschutzrecht | Medienrecht
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
    • Abmahnungsabwehr
      • Abmahnung Wettbewerbszentrale
      • Abmahnung IDO
      • Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
      • Abmahnung Verbraucherzentrale
      • Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
    • Gerichtliche Verfahren
    • Vertragsrecht
    • E-Commerce-Recht
      • Website-Check
      • Schutzpakete für Online-Händler
      • Gestaltung von Online-Plattformen
    • Datenschutzrecht
    • Markenrecht
    • Domainrecht
    • Medienrecht
      • Reputationsschutz
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Negative Bewertung löschen
    • Urheberrecht
    • Foto- und Bildrecht
      • Unterstützung bei Fotodiebstahl
      • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
      • Unterstützung bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie
      • Lizenz- und Modelverträge
    • Wettbewerbsrecht
      • Irreführende Werbung unterbinden
      • Scheinprivaten Handel unterbinden
    • Designrecht
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Menü Menü

Wettbewerb: Landgericht Hamburg zu den Voraussetzungen eines unlauteren Preisdumpings…

29. Dezember 2011/in Allgemein, Wettbewerbsrecht /von RA Jens Reininghaus

Das Landgericht Hamburg hat heute die Klage des Verbands der deutschen Konzertdirektionen e.V. abgewiesen, mit der dieser erreichen wollte, dass der Stadt Hamburg verboten wird, auf die bisherige Art und Weise die sog. „Elbphilharmonie Konzerte“ zu veranstalten bzw. finanziell zu fördern.

Der Verband der deutschen Konzertdirektionen e.V. ist ein Zusammenschluss privater Konzertveranstalter in der Bundesrepublik Deutschland. Zu seinen Mitgliedern zählen Vermittler, Veranstalter, Tourneeunternehmen und Arrangeure. Der Verband wandte sich mit seiner Klage gegen die von der beklagten HamburgMusik gGmbH unter dem Titel „Elbphilharmonie Konzerte“ z.T. in der Laeiszhalle veranstaltete Konzertreihe. An der HamburgMusik gGmbH hält die ebenfalls beklagte Freie und Hansestadt Hamburg eine Mehrheitsbeteiligung von 95,2%. Der Kläger argumentierte, die Beklagten betrieben mit ihren Orchesterveranstaltungen unlauteres Preisdumping. Die Preisgestaltung sei auf Kostenunterdeckung angelegt, und zwar mit dem Ziel, Wettbewerber vom Markt zu verdrängen.

Das Gericht hingegen verneinte die Voraussetzungen eines unlauteren Preisdumpings. Preisunterbietungen seien als Form des Wettbewerbs grundsätzlich zulässig. Ein Wettbewerbsverstoß könne erst dann angenommen werden, wenn die Unterbietung gezielt dazu eingesetzt werde, Mitbewerber vom Markt zu verdrängen, und das sei hier nicht ersichtlich.

Allerdings müsse davon ausgegangen werden, dass die HamburgMusik gGmbH einen Teil ihrer Konzerte nicht kostendeckend kalkuliert habe und es selbst bei Verkauf aller Eintrittskarten zu Verlusten gekommen wäre. Das ergebe sich aus den vom Kläger für die Konzerte der Reihe „Nordic Concerts“ vorgelegten Berechnungen, die von den Beklagten nicht widerlegt worden seien.

Die nicht kostendeckend angebotenen Konzerte machten jedoch nur einen äußerst geringen Anteil der von der HamburgMusik gGmbh durchgeführten Veranstaltungen aus. Letztlich komme es auf die Frage der Kostendeckung ohnehin nicht an, da jedenfalls keine unlautere Verdrängungsabsicht der HamburgMusik gGmbH angenommen werden könne. Vielmehr gebe es für die Kostenunterdeckung einen sachlich gerechtfertigten Grund. Die HamburgMusik gGmbH habe in dem Rechtsstreit dargestellt, dass bestimmte Konzerte nur deshalb günstig angeboten worden seien, um das Angebot besonders attraktiv zu gestalten und dadurch neue Zuschauerkreise für diese Art der Musik zu erschließen. Letzteres sei nur bei relativ niedrigen Eintrittspreisen und einem zugkräftigen, attraktiven Programm mit bekannten Musikern möglich. Ziel sei es, dass die neu gewonnenen Zuschauer später weitere Konzerte besuchten. Dies könnten dann genauso Konzerte von privaten Veranstaltern wie solche von der HamburgMusik gGmbH sein. Das Gericht entschied, allein durch den Umstand, dass die Konzertreihe „Nordic Concerts“ nicht kostendeckend kalkuliert worden sei, lasse sich diese von der Beklagten angegebene Zielsetzung nicht widerlegen. Denn aus wirtschaftlicher Sicht sei es nachvollziehbar, dass einige besonders attraktive Konzerte nicht kostendeckend angeboten würden, um damit Interesse an anderen Veranstaltungen zu wecken. Auch ein Verstoß gegen das Kartellrecht liege daher nicht vor.

Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 315 O 80/11. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte gegen die Entscheidung Berufung eingelegt werden, wäre hierfür das Hanseatische Oberlandesgericht zuständig.


Wir helfen Ihnen unlautere geschäftliche Handlungen zu unterbinden…
weiter…Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Webformular…
weiter…


Schlagworte: Preisdumping, Preisnachlass
https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg 0 0 RA Jens Reininghaus https://www.kanzlei-fuer-it-datenschutz-medienrecht.de/wp-content/blogs.dir/6/files//2021/01/fachanwalt-it-recht.jpg RA Jens Reininghaus2011-12-29 21:05:362021-01-31 12:12:59Wettbewerb: Landgericht Hamburg zu den Voraussetzungen eines unlauteren Preisdumpings…
Das könnte Dich auch interessieren
Die Zeitungswerbung eines Elektrogroßmarktes “ohne 19 % Mehrwertsteuer”, die nur für einen einzigen und mit dem Erscheinen der Werbung gleichen Tag gilt, ist wettbewerbswidrig…
Die Angabe der genauen Rabatthöhe ist bei der Werbung mit Preisnachlässen jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn sich die Rabattankündigung nicht lediglich auf einzelne Artikel bezieht…
Landgericht München zur Zulässigkeit der Werbung „10 Prozent auf alles“…
Werbung mit Gewährung von Rabatten ist unzulässig, wenn der Ausgangspreis innerhalb von sechs Tagen vor Angebotsbeginn erhöht worden ist.
Wettbewerb: Bundesgerichtshof untersagt Werbung mit durchgestrichenen Preisen bei Eröffnungsangebot…
BGH: Werbung “Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer” zulässig…

Ihre IT-Anwälte

Jens Reininghaus | Rechtsanwalt | Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rainer Robbel | Rechtsanwalt | ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Rechts-Infos

  • Abmahnungen
  • Allgemein
  • Bild- und Fotorecht
  • Datenschutzrecht
  • Designrecht
  • Domainrecht
  • Fernabsatzrecht
  • Internetplattformen
  • IT-Recht
  • Kanzlei-News
  • Markenrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenanmeldung

Website-Check

Datenschutz-Konzept

Weitere Services

  • Beratungspolice für Unternehmen
  • Bewertung bei Google löschen
  • Bewertung bei Jameda löschen
  • Bewertung bei Kununu löschen
  • Bewertungs-Check
  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Musterverträge
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im IT-Recht, Datenschutzrecht und Medienrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!
© 2021 RA Jens Reininghaus | ETL Rechtsanwälte Köln
  • Startseite
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Kontakt
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Kennzeichnungspflichten des Händler bei dem Verkauf eines Vorführwagens: Bundesgerichtshof... Wettbewerb: OLG Schleswig zur Kennzeichnungspflicht von Werbeanzeigen und redaktionellen...
Nach oben scrollen