Die Angabe der genauen Rabatthöhe ist bei der Werbung mit Preisnachlässen jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn sich die Rabattankündigung nicht lediglich auf einzelne Artikel bezieht…
…wie das OLG Köln mit Urteil vom 12.10.07 (Az.: 6 U 80/07) entschieden hat. § 4 Nr. 4 UWG verbiete es insbesondere nicht, ganze Warengruppen in der Form zu bewerben, dass einzelne Waren im Preis mit „bis zu X“ reduziert seien. Beschränkt sich eine Werbung auf die Ankündigung, der Kunde finde an den betreffenden Verkaufsstellen