Auch Werbeanrufe bei Unternehmen im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen können wettbewerbswidrig sein…
…wie der BGH hat mit Urteil vom 20.09.07 (Az.: I ZR 88/05) entschieden hat. Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung bekräftigt, dass Werbeanrufe bei Unternehmen wettbewerbswidrig sein können, weil sie zu belästigenden oder sonst unerwünschten Störungen der beruflichen Tätigkeit des Angerufenen führen können. Anders als Anrufe bei Privatpersonen sei ein Werbeanruf im geschäftlichen Bereich allerdings bereits