Der Hinweis auf die Umsatzsteuer muss eindeutig dem Preis zugeordnet sei, wobei dies auch durch einen klaren und unmissverständlichen Sternchenhinweis geschehen kann…
…wie der BGH mit Urteil vom 04.10.07 (Az.: I ZR 22/05) entschieden hat. Der BGH hat zwar bestätigt, dass nach § 1 Abs. 2 PAngV in der Werbung des Versandhändlers der Hinweis, dass die Umsatzsteuer enthalten ist, der Preisangabe eindeutig zuzuordnen, leicht erkennbar und deutlich lesbar sein müsse. Der Hinweis müsse aber – anders als […]