OLG Hamburg zur Frage, in welchen Fällen die Wiedergabe von Zitaten von Prominenten zu Werbezwecken unzulässig ist.
Mit Urteil vom 26.02.2008 (Az.: 7 U 61/07) hat das OLG Hamburg entschieden, dass die bloße Verwendung des Namens eines Prominenten in einer Werbeanzeige oder sonstigen Veröffentlichung eines Waren anbietenden Unternehmens noch keine Namensrechtsverletzung im Sinne des § 12 BGB darstellt. Etwas anderes könne lediglich dann gelten, wenn in der Veröffentlichung der Eindruck erweckt wird, […]