OLG München: Die Gültigkeitsbefristung von Gutscheinen ist unzulässig.
Der Internet-Versandhändler Amazon darf die Gültigkeit von Gutscheinen nicht auf ein Jahr befristen. Auch Gutschein-Restguthaben dürfen nicht nach diesem Zeitraum verfallen. Das Oberlandesgericht München bestätigte in einer aktuellen Entscheidung (AZ 29 U 3193/07) ein Urteil, das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im April 2007 vor dem Landgericht München erstritten hatte. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen hatte der Online-Händler […]