Streitwert für einstweiliges Verfügungsverfahren wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung beträgt pro behaupteten Fehler 2.000,- €…
wie das OLG Naumburg mit Beschluss vom 18.07.2007 (Az. 10 W 37/07) entschieden hat. Das Gericht stellt fest, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kein Bagatellverstoß darstellt und somit abmahnfähig ist: „Bei der Vielzahl der Wettbewerber, die im Internet Computerartikel vertreiben, dürfte zwar eine unzutreffende Widerrufsbelehrung bei einem einzigen Mitwettbewerber für die Marktposition der Antragstellerin wohl kaum […]