Eine Klausel in AGB über eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 50,- € ist unwirksam.
Das LG Dortmund hat mit Urteil vom 25.05.2007 (Az. 8 O 55/06) entschieden, dass Rücklastschriften dann unwirksam sind, wenn Kosten für Personalkosten in diesen pauschlierten Schadensersatz mit eingerechnet werden. Nutzen Sie unsere rechtssicheren Schutzpakete für Online-Händler und beugen Sie Abmahnungen vor… weiter…Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns über unser Webformular… weiter…