OLG München entscheidet über die Abmahnfähigkeit einzelner Klauseln in den AGB eines Unternehmers bei Ebay
Zunächst beanstandete der Senat die Passage: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.“ Diese Klausel verstoße in AGB gegen das Transparenzgebot. Die Klausel stelle auf nur zwei Umstände für den Beginn des Fristlaufs ab, nämlich den Erhalt der Ware und den Erhalt „dieser Belehrung“. Nach zwingendem Gesetzesrecht hängt der Beginn des […]