Landgericht Hamburg verhängt Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,00 EUR wegen Verstoßes gegen Einstweilige Verfügung…
Dem Schuldner war mit der Unterlassungsverfügung des Gerichts verboten worden, Spiele für die Playstation, die Programmbibliotheken der Antragstellerinnen enthalten, zu vervielfältigen, sei es in verschlüsselter oder entschlüsselter Form. Darüber hinaus wurde dem Schuldner in der Verfügung untersagt, Dritte aufzufordern, Spiele in das Internet hochzuladen oder sonst zu vervielfältigen, die Programmbibliotheken der Antragstellerinnen enthalten. Bereits wenige […]