Ein Provider ist nicht berechtigt, einen Mail-Server per Blacklist zu sperren, auch wenn über diesen in großem Umfang Spam versendet wird…
…wie das LG Lüneburg mit Urteil vom 27.09.2007 (Az.: 7 O 80/07) entschieden hat. Zunächst stellte das Gericht eine gezielte Wettbewerbsbehinderung durch die Aufnahme des E-Mail-Servers in eine Blacklist fest: „Die gezielte Behinderung liegt darin, dass der Verfügungsbeklagte nach dem glaubhaften Vorbringen der Verfügungsklägerin den ‚Mailserver der Verfügungsklägerin auf eine sog. „Black-List“ setzte bzw. sperrte […]