Einem Internetanschlussinhaber obliegt es nicht, ihm nahestehende Personen wie enge Familienangehörige bei der Benutzung seines Anschlusses zu überwachen…
…wie das OLG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 20.12.2007 (Az.: 11 W 58/07) entschieden hat. Das Gericht stellte zunächst klar, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen seiner Familienmitglieder grundsätzlich als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden könnte, sofern er ihm zumutbare Prüfungspflichten verletzt: „Zwar kann als Störer für eine Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung […]