Die Angabe einer Fax-Nummer in der Widerrufsbelehrung ist nicht zwingend vorgeschrieben
Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 05.07.2007 (Az.: 5 W 77/07) entschieden, dass die Angabe einer Fax-Nummer in der Widerrufsbelehrung nicht zwingend angegeben werden muss. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: “ Der Senat vermag den gesetzlichen Bestimmungen ebenso wie das Landgericht keine – schon gar nicht eine stillschweigend als selbstverständlich vorausgesetzte – Verpflichtung […]