Vertragsrecht

IT-/Internet | Datenschutz | Lizenzen | Vertrieb | Betrieb | Kreative

Wir sind spezialisiert auf die  Prüfung, Erstellung und Verhandlung von individuellen Verträgen und AGB für eine Vielzahl von Branchen und Geschäftsmodelle.

Für die Gestaltung, Prüfung und/oder die Vertragsverhandlung von individuellen Verträgen, AGB und sonstigen Rechtstexten können wir Ihnen in aller Regel attraktive Konditionen bzw. Pauschalen sowie Gesamtkonzepte zur rechtlichen Absicherung Ihres Geschäftsmodells anbieten.

Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

Wir machen das!

Haben Sie nicht einen günstigen Standard-Vertrag den Sie uns für kleines Geld verkaufen können? Solche oder ähnliche Fragen hören wir immer wieder. Aus diesem Grund ist es notwendig an dieser Stelle einige Grundsätze der Vertragsgestaltung zu erläutern und mit dem Missverständnis des günstigen Mustervertrages aufzuräumen.

Oberstes Ziel eines Vertrages ist es, das Vertragsverhältnis nach seinem individuellen Zweck bestmöglich zu gestalten, die eigene Position gegen Risiken im Vertragsverhältnis möglichst abzusichern und mögliches Streitpotential mit dem Vertragspartner zu verringern. Diese Ziele können durch einen Mustervertrag regelmäßig nicht erreicht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss  ein Vertrag vielmehr individuell gestaltet und an das jeweilige Geschäftsmodell angepasst werden.

Auch gibt es bei der Gestaltung eines Vertrages in aller Regel einen breiten Gestaltungsspielraum. Vertragsbedingungen können für eine Partei möglichst vorteilhaft, aber auch ausgewogen gestaltet werden. Sofern das eigene Produkt das „Killerprodukt“ ist und quasi konkurrenzlos am Markt positioniert werden kann, können die Vertragsbedingungen natürlich vorgegeben und damit möglichst positiv gestaltet werden. Besteht keine solche Marktposition sollte ein Vertrag nach unserer Erfahrung – zumindest in Teilen – eher ausgewogen gestaltet werden, um den Vertragsschluss nicht zu gefährden bzw. nicht in zähe Vertragsverhandlungen eintreten zu müssen. Diese Gestaltungsspielräume müssen demnach an vielen Stellen individuell an das jeweilige Geschäftsmodell angepasst werden, was ein Mustervertrag in aller Regel nicht leisten kann.

Bei der Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) sind – neben den zuvor genannten allgemeinen Anforderungen an individuell gestaltete Verträge – zudem die gesetzlichen Vorschriften zur Wirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen zu prüfen und zu beachten. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Beschränkungen von AGB-Regelungen sind die verwendeten Klauseln unwirksam und es gilt die gesetzliche Regelung. Darüber hinaus ist die Verwendung von unwirksamen AGB gegenüber Verbrauchern in der Regel als Wettbewerbsverstoß zu qualifizieren, so dass wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Verbraucherschutzbehörden, Wettbewerbsvereinen und Wettbewerbern drohen.

Darüber hinaus sollten sowohl Verträge als auch AGB sämtliche potentielle Konfliktfälle des konkreten Vertragsverhältnisses vorhersehen, Lösungen für diese Fälle vorsehen, systematisch und logisch gegliedert werden und verständlich formuliert sein. Vollständige Regelungen helfen den Parteien im Falle eines Konfliktes diesen zu lösen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Verständliche Formulierungen helfen den Vertragsparteien den Vertrag zu leben und anzuwenden.

Von der Verwendung günstiger „Standard-Verträge“ oder „Standard-AGB“ können wir Ihnen aus den zuvor genannten Gründen nur abraten. Bei der Ausgestaltung eines Geschäftsmodelles sind individuell ausgearbeitete Verträge bzw. AGB vielmehr notwendig, um erfolgreich zu agieren und Konfliktsituationen zu vermeiden bzw. gemeinsam mit dem Vertragspartner zu überwinden.

Im Ergebnis sollte bei der Gestaltung von Verträgen, AGB und sonstigen Rechtstexten nach unserer Erfahrung nicht am falschen Ende gespart werden.

Im Bereich der IT, des Internets und im Datenschutz können wir Ihnen insbesondere die Erstellung der nachfolgend genannten Vertragstypen anbieten. Sofern Ihr Vertragspartner den Vertrag stellt, prüfen wir auch gerne den vorgelegten Vertrag bzw. einzelne Klauseln auf rechtliche Fallstricke und/oder unterstützen Sie bei der Verhandlung des Vertrages mit Ihrem Vertragspartner.

  • Software-Kauf-, Miete-, Leasing-, Pflegeverträge (Standard- und Individualsoftware)

  • Outsourcing-Verträge, Cloud-Dienste, Software as a Service (SaaS) bzw. Application Service Providing (ASP) Verträge

  • Web-Hosting-Verträge

  • SEO-Verträge

  • Webdesign-Verträge

  • Website-Pflegeverträge

  • Apps und Smart Devices

  • Rechte-Einkaufsverträge für Webdesign (Lizenzverträge)

  • Web-Linking und –Framing-Verträge

  • Banner-Verträge mit Werbendem

  • Banner-Austauschverträge

  • Lizenzverträge für Web-Content

  • Beratungs- und Schulungsverträge

  • System- & Projektverträge (Hard- und Software)

  • Hardware-Kauf-, Miete-, Leasing-, Wartungsverträge

  • Domain-Service-Verträge und Domainsharing-Verträge

  • Absichtserklärungen (Letter of Intent)

  • Werbeverträge

  • Agenturverträge

  • Grafik-Designverträge

  • Schutzrechtsvereinbarungen & Geheimhaltungsvereinbarungen

  • Quellcode-Hinterlegungsverträge (Software-Escrow)

Ihr benötigter Vertragstyp ist nicht dabei? Die hier angegeben Vertragstypen sind lediglich beispielhaft und nicht abschließend. Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen gerne auch ein Angebot für einen exotischeren Vertragstyp.

Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes geht es hauptsächlich um die Lizenzierung von urheberrechtlich geschützten WerkenMarkenDesigns, technischen Schutzrechten, Know-How und Persönlichkeitsrechten. Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes können wir Ihnen insbesondere die Erstellung der folgenden Vertragstypen und die entsprechenden AGB anbieten. Sofern Ihr Vertragspartner den Vertrag stellt, prüfen wir auch gerne den vorgelegten Vertrag bzw. einzelne Klauseln auf rechtliche Fallstricke und/oder unterstützen Sie bei der Verhandlung des Vertrages mit Ihrem Vertragspartner.

  • Abgrenzungs-/Vorrechtsvereinbarungen

  • Marken-/ Domain- / Design-Übertragungs-Verträge

  • Know-How Lizenzverträge

  • Lizenzverträge für Web-Content

  • Cross-Lizenz-Vereinbarungen

  • Forschungs- und Entwicklungsverträge (F&E-Verträge)

Ihr benötigter Vertragstyp ist nicht dabei? Die hier angegeben Vertragstypen sind lediglich beispielhaft und nicht abschließend. Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen gerne auch ein Angebot für einen exotischeren Vertragstyp.

Im Bereich des Handels- und Vertriebsrechts geht es hauptsächlich um den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über Handelsvertreter, Franchising und ähnliche Geschäftsmodelle sowie um den An- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Verbraucher und Unternehmen. Im Bereich des Handels- und Vertriebsrechts können wir Ihnen insbesondere die Erstellung der folgenden Vertragstypen und AGB anbieten. Sofern Ihr Vertragspartner den Vertrag stellt, prüfen wir auch gerne den vorgelegten Vertrag bzw. einzelne Klauseln auf rechtliche Fallstricke und/oder unterstützen Sie bei der Verhandlung des Vertrages mit Ihrem Vertragspartner.

  • AGB für Warenverkauf / Wareneinkauf

  • Rechtliche Gestaltung des Warenverkaufs über Online-Shops und andere Online-Vertriebsplattformen (z.B. ebay, Amazon, Vertrieb von Software oder Musik über das Internet)

  • Rechtliche Gestaltung von Online-Portalen

  • OEM-Verträge

  • Handelsvertreterverträge

  • Franchisingverträge

  • Kommissionsverträge

  • Konsignationslagerverträge

  • Vertriebs- und Provisionsverträge

  • Gebietsentwicklerverträge

Ihr benötigter Vertragstyp ist nicht dabei? Die hier angegeben Vertragstypen sind lediglich beispielhaft und nicht abschließend. Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen gerne auch ein Angebot für einen exotischeren Vertragstyp.

Im Bereich des Arbeits-, Dienst- und Werkvertragsrecht geht es hauptsächlich um die Gestaltung der rechtlichen Beziehung von Mitarbeitern im Unternehmenfreien Mitarbeitern und Subunternehmen.

Bitte beachten Sie, dass gerade Arbeitsverträge von Arbeitgebern sehr ernst genommen werden sollten und hier keinesfalls auf günstige Standardverträge zurückgegriffen werden sollte. Arbeitnehmer werden von der Rechtsprechung als Verbraucher angesehen. Arbeitsverträge unterliegen damit einer strengen gesetzlichen AGB-Kontrolle, so dass veraltete oder falsch formulierte Klausel in Arbeitsverträgen unwirksam sein können. Unwirksame Klauseln in Arbeitsverträgen können dann im Konfliktfalle äußerst unangenehme Folgen für den Arbeitgeber haben. So können beispielsweise Regelungen über die Zahlung eines freiwilligen Weihnachtsgeldes oder andere freiwillige Sonderzahlungen in Arbeitsverträgen unwirksam sein, mit der Folge, dass die Arbeitnehmer bei einer mehrmaligen Zahlung aufgrund einer sogenannten betrieblichen Übung einen verbindlichen Anspruch auf Sonderzahlungen erhalten und diesen – auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – nicht verlieren.

Im Bereich des Arbeits-, Dienst- und Werkvertragsrecht können wir Ihnen insbesondere die Erstellung der folgenden Vertragstypen anbieten. Sofern Ihr Vertragspartner den Vertrag stellt, prüfen wir auch gerne den vorgelegten Vertrag bzw. einzelne Klauseln auf rechtliche Fallstricke und/oder unterstützen Sie bei der Verhandlung des Vertrages mit Ihrem Vertragspartner.

  • Arbeitsverträge

  • Home- und Mobile-Office-Verträge und Richtlinien

  • Datenschutzinformationen und Verschwiegenheitsvereinbarungen für Arbeitnehmer und Beschäftigte

  • Geschäftsführerverträge

  • Verträge mit einem freien Mitarbeitern

  • Subunternehmerverträge

  • Arbeitnehmerüberlassungsverträge

  • Beraterverträge

Ihr benötigter Vertragstyp ist nicht dabei? Die hier angegeben Vertragstypen sind lediglich beispielhaft und nicht abschließend. Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen gerne auch ein Angebot für einen exotischeren Vertragstyp aus dem Bereich der IT und des Internets.

Im Bereich des Foto- und Bildrechts geht es um die vertragliche Absicherung von Fotografen, Models und Verwertern. Jeder der Fotos aufnimmt, vor der Kamera steht oder fremdes Bildmaterial vermarktet sollte sich rechtlich absichern.

Im Bereich des Foto- und Bildrechts können wir Ihnen insbesondere die Erstellung der folgenden Vertragstypen und AGB anbieten. Sofern Ihr Vertragspartner den Vertrag stellt, prüfen wir auch gerne den vorgelegten Vertrag bzw. einzelne Klauseln auf rechtliche Fallstricke und/oder unterstützen Sie bei der Verhandlung des Vertrages mit Ihrem Vertragspartner.

  • Fotografenvertrag

  • Geschäftsbedingungen für Fotografen

  • Modelvertrag (Modell-Release und tfp)

  • Lizenzverträge für die Nutzung von Foto- und Bildmaterial sowohl auf Auftraggeber als auch auf Auftragnehmerseite

  • Ausstellung und Verkauf künstlerischer Fotografien

  • Nutzungsbedingungen für Online-Plattformen

  • Vermarktung von Fotografien und Bildern durch Bildagenturen

  • Verträge mit Stylisten und Visagisten

  • Beschäftigungsverträge für sonstige Mitarbeiter und Praktikanten

  • Gründung von Gesellschaften (GmbH, GbR, etc.)

Ihr benötigter Vertragstyp ist nicht dabei? Die hier angegeben Vertragstypen sind lediglich beispielhaft und nicht abschließend. Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen gerne auch ein Angebot für einen exotischeren Vertragstyp.

Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung Ihrer Marken zu transparenten Pauschalpreisen…

Wir schützen Ihren guten Ruf bei negativer Berichterstattung und rufschädigenden Bewertungen…

Wir unterbinden unlautere Wettbewerbshandlungen Ihrer Mitbewerber…