Abmahnung der Wettbewerbszentrale erhalten?
Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung zur Abwehr der Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale erhalten und wissen nicht wie Sie reagieren sollen?
Die Wettbewerbszentrale mahnt insbesondere vermeintliche Wettbewerbsverstöße von Unternehmen aus verschiedenen Branchen ab.
Neben der Beseitigung des vermeintlichen Rechtsverstoßes wird auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung für die Abmahnung verlangt.
Durch unsere Kanzlei wurden inbesondere die folgenden Abmahnungen der Wettbewerbszentrale in den letzten Jahren bearbeitet:
Eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale sollte stets äußerst ernst genommen werden. Die sinnvollste Reaktion auf eine Abmahnung hängt dabei immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Eine Abmahnung sollte daher stets durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden.
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, im Marken- und Medienrecht sowie im Urheberrecht. Gerne helfen wir Ihnen die Abmahnung von der Wettbewerbszentrale auf ihre formelle und sachliche Rechtmäßigkeit zu prüfen und eine sinnvolle Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Wir vertreten Sie auch in gerichtlichen Verfahren gegen die Wettbewerbszentrale…
Wir prüfen Ihre Websites und sonstigen Online-Präsenzen auf Rechtsverstöße…
Nutzen Sie unsere abmahnsicheren Rechtstexte für Ihr Online-Business…