Abmahnung einer Verbraucherzentrale erhalten?
Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung zur Abwehr der Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung einer Verbraucherzentrale (z.B. Berlin oder Hamburg) erhalten und wissen nicht wie Sie reagieren sollen?
Die Verbraucherzentralen mahnen Wettbewerbsverstöße von Unternehmen ab.
Neben der Beseitigung des vermeintlichen Rechtsverstoßes wird auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Kostenerstattung für die Abmahnung verlangt.
Durch unsere Kanzlei wurden inbesondere die folgenden Abmahnungen der Verbraucherzentralen in den letzten Jahren bearbeitet:
Eine Abmahnung einer Verbraucherzentrale sollte stets äußerst ernst genommen werden. Die sinnvollste Reaktion auf eine Abmahnung hängt dabei immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Eine Abmahnung sollte daher stets durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden.
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, im Marken- und Medienrecht sowie im Urheberrecht. Gerne helfen wir Ihnen die Abmahnung einer Verbraucherzentrale auf ihre formelle und sachliche Rechtmäßigkeit zu prüfen und eine sinnvolle Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Wir vertreten Sie auch in gerichtlichen Verfahren gegen die Zentrale…
Wir prüfen Ihre Websites und sonstigen Online-Präsenzen auf Rechtsverstöße…
Nutzen Sie unsere abmahnsicheren Rechtstexte für Ihr Online-Business…