Abmahnung einer Verbraucherzentrale erhalten?

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung zur Abwehr der Abmahnung

Sie haben eine Abmahnung einer Verbraucherzentrale (z.B. Berlin oder Hamburg) erhalten und wissen nicht wie Sie reagieren sollen?

Die Verbraucherzentralen mahnen Wettbewerbsverstöße von Unternehmen ab.

Neben der Beseitigung des vermeintlichen Rechtsverstoßes wird auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und  Kostenerstattung für die Abmahnung verlangt.


Durch unsere Kanzlei wurden inbesondere die folgenden Abmahnungen der Verbraucherzentralen in den letzten Jahren bearbeitet:

  • Abmahnung Verbraucherzentrale Berlin wegen fehlerhafter Grundpreisangaben 
  • Abmahnung Verbraucherzentrale Berlin wegen verschiedener fehlerhafter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) (insbesondere von Fitnessstudios)
  • Abmahnung Verbraucherzentrale Hamburg wegen unzulässiger Laufzeitangabe auf Gutscheinen

Wir machen das!

  • Über 25 Jahre Berufserfahrung

    im IT-Recht und im gewerblichen Rechtsschutz

  • Hohe Praxiserfahrung

    Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen

  • Fachanwalt

    für IT-Recht und für gewerblichen Rechtsschutz


Eine Abmahnung einer Verbraucherzentrale sollte stets äußerst ernst genommen werden. Die sinnvollste Reaktion auf eine Abmahnung hängt dabei immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Eine Abmahnung sollte daher stets durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, im Marken- und Medienrecht sowie im Urheberrecht. Gerne helfen wir Ihnen die Abmahnung einer Verbraucherzentrale auf ihre formelle und sachliche Rechtmäßigkeit zu prüfen und eine sinnvolle Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Abmahnung einer Verbraucherzentrale abwehren

Richtig reagieren – Fehler vermeiden

  • Abmahnung des Verbraucherzentrale nicht ignorieren

    Nehmen Sie die Abmahnung der Verbraucherzentrale ernst und reagieren Sie ruhig und besonnen. Rufen Sie die Verbraucherzentrale nicht an und versuchen die Sache alleine zu „regeln“. Dies kann sich sehr nachteilhaft auf die spätere Verteidigung auswirken. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Sie eine zu weitgehende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und/oder Sie Ihren Beseitigungspflichten bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht ordnungsgemäß nachkommen. Dies führt dann oftmals dazu, dass die Verbraucherzentrale im Nachgang Vertragsstrafen wegen eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung geltend macht.

  • Alle in der Abmahnung der Verbraucherzentrale gesetzten Fristen beachten

    VORSICHT: Lesen Sie die Abmahnung der Verbraucherzentrale konzentriert durch. Es ist insbesondere wichtig, dass die Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht versäumt wird. Anderenfalls droht Ihnen u.U. ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren oder Klageverfahren.

  • Kompetenten Rechtsanwalt beauftragen

    Die beste Reaktion auf eine Abmahnung einer Verbraucherzentrale hängt stets von den konkreten Umstände des Einzelfalls ab. Eine Abmahnung sollte daher stets durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Gerne können Sie uns unter 0221 / 8804060 anrufen oder uns die Abmahnung für eine kostenlose Ersteinschätzung zusenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und schlagen Ihnen die aus unserer Sicht bestmögliche Verteidigungsstrategie vor und besprechen die hier anfallenden Kosten. Sie entscheiden anschließend, ob Sie uns mit der Verteidigung gegen die Abmahnung der Verbraucherzentrale beauftragen möchten oder nicht.

Wir vertreten Sie auch in gerichtlichen Verfahren gegen die Zentrale…

Wir prüfen Ihre Websites und sonstigen Online-Präsenzen auf Rechtsverstöße…

Nutzen Sie unsere abmahnsicheren Rechtstexte für Ihr Online-Business…