Internetrecht
Webseiten . E-Commerce . Rechtsverletzungen
Webseiten . E-Commerce . Rechtsverletzungen
Das Internetrecht ist durch seine dynamische Natur stets im Wandel und passt sich kontinuierlich den blitzschnellen technologischen Veränderungen an. Wir sind mit den Anfängen der Computer-Technologien und des Internets aufgewachsen und begleiten die technologischen Entwicklungen bis heute. Als spezialisierte Fachanwälte in den Bereichen IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz und Arbeitsrecht, verfügen wir über spezifisches rechtliches und technisches Fachwissen und praktisches Know-How im Internetrecht.
Als Rechts- und Fachanwälte auf diesen Gebieten halten wir unser Wissen immer aktuell und verstehen sowohl die traditionellen als auch die neuesten Technologien und deren Einsatzmöglichkeiten. Durch ein hohes Maß an technischem und rechtlichem Verständnis für alte und neue Technologien und deren Anwendungen können wir unseren Mandanten eine fundierte und innovative rechtliche Beratung im Internetrecht bieten. Wir unterstützen Sie bei den rechtlichen Herausforderungen unserer Zeit in der digitalen Welt und bieten Ihnen eine umfassende Rechtsberatung im Internet- und Online-Recht an. Dazu zählen Vertragsgestaltungen, E-Commerce, Urheberrecht, Marken- und Medienrecht sowie Datenschutzrecht und arbeitsrechtliche Sachverhalte. Ebenso vertreten wir Mandanten beim Erhalt einer Abmahnung aufgrund einer vermeintlichen Rechtsverletzung im Internet.
im IT-Recht, gewerblichen Rechtsschutz, Datenschutzrecht und Arbeitsrecht
Rechts- und Fachanwälte für IT-Recht, gewerblichen Rechtsschutz und Arbeitsrecht sowie ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (BITKOM)
bezüglich der Gestaltung von digitalen Geschäftsmodellen und Betreuung von Unternehmen als ext. Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor
bei der Unterbindung von Rechtsverletzungen im Internet und in Social-Media
Webseiten . E-Commerce . Rechtsverletzungen . Abmahnungen
In der heutigen Zeit, in welcher das Internet einen überragenden Einfluss auf Marketing und Vertrieb hat, bieten wir Unternehmen spezielle Unterstützung bei der Überprüfung, Konzeptionierung und kontinuierlichen rechtlichen Überprüfung ihrer Webseiten, Social-Media-Auftritte und Online-Geschäftsmodelle.
Dank unserer langjährigen Erfahrung als Spezialisten im Internetrecht, haben wir effiziente Lösungen für die unterschiedlichsten digitalen Geschäftsmodelle unserer Mandanten erarbeitet. Individuell entwickelte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Verträge, Datenschutzbestimmungen und weitere Rechtstexte sind essentiell, um den vielfältigen juristischen Anforderungen unserer Zeit gerecht zu werden. Die Aktualisierung der Rechtstexte ist von ebenso großer Bedeutung, um auf neueste Trends und Rechtsänderungen sowohl im digitalen als auch im traditionellen Bereich adäquat zu reagieren.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gemeinsam besprechen wir Ihren Bedarf und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot zur Überprüfung Ihrer Web- und Social-Media-Präsenzen auf Rechtssicherheit oder der rechtlichen Gestaltung Ihres kompletten Geschäftsmodells.
Als spezialisierte Anwälte im Internetrecht unterstützen wir Unternehmen, kreative Schöpfer und Einzelpersonen bei Rechtsverletzungen im Internet mit effektiven Mitteln.
Wir vertreten Mandanten bei einer Verletzung ihre urheberrechtlich geschützten Inhalte, darunter Fotos, Texte, Software und Datenbanken, aber auch bei Verstößen gegen Markenrechte und Namensrechte. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Löschung negativer Bewertungen auf Google und auf sonstigen Bewertungsplattformen sowie der Vertretung bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten durch rechtswidrige Äußerungen oder der Verletzung des Rechts am eigenen Bild im Internet und auf Social-Media-Plattformen.
Uns sind die Takedown-Verfahren der Betreiber großer Internetplattformen wie Meta (Facebook, Instagram), TikTok, Google und Amazon zur Entfernung von Inhalten und Sperrung von Konten bestens bekannt. Ebenso vertreten wir Mandanten mit effektiven außergerichtlichen und gerichtlichen Mitteln bei der Durchsetzung Ihrer Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen Verletzer. Wir fungieren für Mandanten als IP-Prüfer im Rahmen des „Brand Rights Protection-Tool“ von Meta und überwachen Ihre geistigen Eigentumsrechte auf den Plattformen Facebook und Instagram. Wir benachrichtigen Sie, sobald eine Verletzung auf Facebook und/oder Instagram festgestellt wird und setzen Ihre Rechte dann mit effektiven Mitteln durch.
Ein zusätzlicher Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Verfolgung von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht im Internet durch Konkurrenten und in der Bekämpfung des Verkaufs von Plagiaten und unlauteren Produktnachahmungen.
Im Bereich des Patentrechts und der technischen Schutzrechte können wir Ihnen renommierte Patentanwaltskanzleien aus unserem Netzwerk empfehlen und so Unternehmen einen ganzheitlichen Schutz ihrer gewerblichen Schutzrechte bieten.
RICHTIGE REAKTION BEI VERLETZUNGEN IHRER RECHTE:
Im Falle einer Rechtsverletzung sollte der Betroffene schnell und entschlossen Handeln. Sollte der Verletzer auf eine außergerichtliche Abmahnung hin nicht reagieren oder die Abmahnung zurückweisen, besteht die Möglichkeit, den Beseitigungs- bzw. Unterlassungsanspruch in einem gerichtlichen Eilverfahren geltend zu machen.
Ein Eilverfahren vor Gericht zur effektiven Rechtewahrung ist in aller Regel nur innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Rechtsverletzung möglich. Geht die Eilbedürftigkeit verloren, können die Ansprüche unter Umständen nur noch in einem aufwändigeren und langwierigeren Hauptsachverfahren vor Gericht durchgesetzt werden. Um die Möglichkeit einer effektiven Rechtsdurchsetzung nicht zu verlieren, sollte der Betroffene demnach im Falle einer Rechtsverletzung nicht zögern, sondern schnell und entschlossen handeln.
Als Spezialisten im Internetrecht unterstützen wir unsere Mandanten auch bei Abmahnungen im digitalen Umfeld. Unser Ziel ist es stets, die Abmahnung im besten Falle abzuwehren, jedenfalls aber den entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten.
Besonders im Kontext von Abmahnungen im Internet ist größte Sorgfalt bei der Formulierung und der Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen erforderlich. Leicht werden die weitreichenden Beseitigungspflichten übersehen, welche von den Gerichten bei der Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen gefordert werden. Dies führt dann schnell zu Verstößen gegen die abgegebene Unterlassungserklärung mit der Folge einer weiteren Abmahnung sowie der Forderung nach Vertragsstrafen. Daher ist bei jeder Abmahnung und der Abgabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen größte Vorsicht geboten.
RICHTIGE REAKTION BEI ABMAHNUNGEN:
Nehmen Sie die Abmahnung stets ernst und reagieren Sie ruhig und besonnen. Rufen Sie den abmahnenden Anwalt oder die Gegenseite nicht an und versuchen die Sache alleine zu „regeln“. Dies kann sich sehr nachteilhaft auf die spätere Verteidigung auswirken. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Sie eine zu weitgehende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und/oder Sie Ihren Beseitigungspflichten bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht ordnungsgemäß nachkommen. Dies führt dann oftmals dazu, dass der Gegner im Nachgang Vertragsstrafen wegen eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung geltend macht.
VORSICHT: Lesen Sie die Abmahnung konzentriert durch. Mitunter wird für die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine andere Frist als für die Erstattung der Abmahnkosten oder die Erteilung einer Auskunft gesetzt. Es ist insbesondere wichtig, dass die Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht versäumt wird. Anderenfalls droht Ihnen u.U. ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren oder Klageverfahren.
Die beste Reaktion auf eine Abmahnung hängt stets von den konkreten Umstände des Einzelfalls ab. Eine Abmahnung sollte daher stets durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Gerne können Sie uns unter +49 (0)2204 / 40 28 42 anrufen oder uns die Abmahnung für eine kostenlose Ersteinschätzung zusenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und schlagen Ihnen die aus unserer Sicht bestmögliche Verteidigungsstrategie vor und besprechen die hier anfallenden Kosten. Sie entscheiden anschließend, ob Sie uns mit der Verteidigung gegen die Abmahnung beauftragen möchten oder nicht.
Sie haben ein sonstiges rechtliches Problem im Internet? Gerne können Sie uns kontaktieren und uns Ihren Bedarf schildern. Wir prüfen, ob wir Sie unterstützen oder Ihnen einen spezialisierten Kollegen aus unserem Netzwerk empfehlen können.
Wir prüfen Ihre Websites und sonstigen Online-Präsenzen auf abmahnfähige Rechtsverstöße…
Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung Ihrer Marken zu transparenten Pauschalpreisen…
Anschließend entscheiden Sie, ob Sie unsere Kanzlei mit der weiteren Bearbeitung beauftragen möchten…
Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!
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