Online-Plattformen

Rechtssicherheit für Ihr Online-Portal

Die rechtliche Gestaltung einer Online-Plattform ist in aller Regel äußerst komplex und Bedarf einer professionellen Analyse des gesamten Geschäftsmodells auf rechtliche Fallstricke.

In aller Regel gestatten Online-Plattformen den Nutzern zudem eigene Inhalte in das Portal einzustellen (User-generated-content-Portale), so dass hier insbesondere urheberrechtlichemarkenrechtliche und äußerungsrechtliche Rechtsverstöße der User und damit auch hohe potentielle Haftungsrisiken für den Betreiber einer Internetplattform drohen. Zudem unterliegen Online-Plattformen einer Reihe von regulatorischen Anforderungen, die je nach Art und Größe der Plattform variieren können.

Nachfolgend  finden Sie einige der wichtigsten Regelungen für Online-Plattformen:

Wir machen das!

  • Das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) ist eine EU-Verordnung, die ab dem 17. Februar 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gelten wird. Das DSA soll den Schutz und die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher auf Online-Plattformen verbessern, insbesondere in Bezug auf illegale Inhalte, kommerzielle Kommunikation, Beschwerdeverfahren und Grundrechte. Für sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern pro Monat in der EU gelten besondere Sorgfaltsanforderungen, wie zum Beispiel die Pflicht zur Risikoanalyse und Risikominimierung.
  • Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) sowie das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten (TDDDG) gelten für alle Online-Plattformen in Deutschland. Sie enthalten generelle Vorschriften, wie zum Beispiel die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung (Impressum), Datenschutzregelungen und die Haftungsbeschränkung für Inhalte Dritter. Für Videosharing-Plattformen gibt es zusätzliche Vorschriften, wie zum Beispiel die Kennzeichnung von kommerzieller Kommunikation, die Meldung von rechtswidrigen Inhalten und die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens.
  • Das E-Commerce-Recht regelt die Vertragsabschlüsse zwischen Plattformbetreibern und Verbraucherinnen und Verbrauchern im Internet. Es umfasst unter anderem Informationspflichten, Widerrufsrechte, Preisklarheit und Verbraucherstreitbeilegung.
  • Das Urheberrechtsdiensteanbietergesetz (UrhDaG) setzt die EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt um. Es betrifft Plattformen, auf denen Nutzerinnen und Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte hochladen können, wie zum Beispiel Musik, Videos oder Fotos. Das UrhDaG verpflichtet die Plattformen, Lizenzen von den Rechteinhabern zu erwerben oder geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Verfügbarkeit von nicht lizenzierten Inhalten zu verhindern oder zu begrenzen.
  • Die Platform-to-Business-Verordnung (P2B-VO) ist eine EU-Verordnung, die seit dem 12. Juli 2020 gilt. Sie betrifft Plattformen, auf denen gewerbliche Nutzerinnen und Nutzer Verbraucherinnen und Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbieten, wie zum Beispiel Online-Marktplätze, App-Stores oder Buchungsportale. Die P2B-VO soll für mehr Fairness und Transparenz im Verhältnis zwischen den Plattformen und den gewerblichen Nutzerinnen und Nutzern sorgen, zum Beispiel in Bezug auf die Ranking-Kriterien, die Geschäftsbedingungen, die Streitbeilegung und die Datenzugänge.
  • Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gilt für soziale Netzwerke, die es Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, Inhalte zu teilen oder öffentlich zugänglich zu machen. Das NetzDG wurde größtenteils aufgehoben. Lediglich die Pflicht zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten besteht für Anbieter sozialer Netzwerke fort, bei denen kein anderer Mitgliedstaat der EU Sitzland ist oder als Sitzland gilt. Die weiteren Pflichten für Anbieter von sozialen Netzwerken wurden hauptsächlich in das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) integriert.
  • Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG führt eine Pflicht für Betreiber digitaler Plattformen ein, unter bestimmten Umständen dem Bundeszentralamt für Steuern Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt werden.
  • Das Kartellrecht ist ein Teil des Wettbewerbsrechts, das den Missbrauch von Marktmacht und wettbewerbswidrige Absprachen verhindern soll. Das Kartellrecht kann auch für Online-Plattformen relevant sein, insbesondere wenn sie eine marktbeherrschende Stellung haben oder an Zusammenschlüssen oder Kooperationen beteiligt sind. Das Kartellrecht wird auf EU-Ebene durch die Europäische Kommission und auf nationaler Ebene durch das Bundeskartellamt angewendet.
  • Darüber hinaus sind bei der Gestaltung jeder Plattform allgemeine Wettbewerbsregeln und Datenschutzvorgaben zu beachten.
  • Auch muss das geplante Geschäftsmodell auf eine Erlaubnispflicht nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) überprüft werden.

Die regulatorischen Anforderungen können durch die Gestaltung des Geschäftsmodells bzw. der Plattform sowie durch individuell auf das Geschäftsmodell angepasste AGB bzw. Nutzungsbedingungen erfüllt und die Haftungsrisiken so verringert werden. Gerne sind wir Ihnen bei der rechtlichen Gestaltung ihrer Online-Plattform behilflich. Sprechen Sie uns einfach an. Wir prüfen welche rechtlichen Maßnahmen in Ihrem Fall notwendig sind und erstellen Ihnen dann ein unverbindliches Angebot.

Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung Ihrer Marken zu transparenten Pauschalpreisen…

Wir schützen Ihren guten Ruf bei negativer Berichterstattung und rufschädigenden Bewertungen…

Wir unterbinden unlautere Wettbewerbshandlungen Ihrer Mitbewerber…