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„3G“ am Arbeitsplatz – Eine Orientierungshilfe für Arbeitgeber

30. November 2021|inAllgemein|RA Rainer Robbel

Bereits seit Mittwoch, den 24. November 2021 gilt gemäß § 28b Abs. 3 Infektionsschutzgesetz die 3G-Regel am Arbeitsplatz.

Laut einer Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 19.11.2021 sollen so Beschäftigte besser geschützt werden. Die Arbeitgeber müssen die 3-G Regeln täglich kontrollieren. Wer keinen Nachweis vorlegen will, dem soll im schlimmsten Fall die Kündigung drohen.

Die Beschäftigten müssen nun also vor Arbeitsaufnahme nachweisen, dass sie entweder geimpft oder genesen sind, sofern sie während der Beschäftigung «physischen» Kontakt zu anderen Personen haben können. Sind sie weder geimpft, noch genesen bzw. wollen dem Arbeitgeber hierüber keine Auskunft geben, müssen sie täglich einen Test vorlegen, wenn sie denn arbeiten wollen. In Anspruch genommen werden können nach Auskunft des BMAS dafür «die kostenfreien Bürgertests oder Testangebote des Arbeitgebers».

Unter dem folgenden Link finden Sie unseren Beitrag, was bei 3G am Arbeitsplatz alles zu beachten ist:

https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/3g-am-arbeitsplatz-was-ist-alles-zu-beachten

Gastbeitrag von RA Rainer Robbel

Unser Kollege Rainer Robbel ist als Rechtsanwalt sowie als ext. Datenschutzbeauftragter (TÜV-zert.) und Datenschutzauditor (Bitkom-zert.) unserer Partnerkanzlei ETL Rechtsanwälte in Köln für Unternehmen tätig.

  • +49 (0)221 880 40 60
  • rainer.robbel@et.de
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Can62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Tina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
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