Bundesgerichtshof entscheidet über die Widerruflichkeit des Erwerbs von „Lehman-Zertifikaten“ im Fernabsatz…
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat heute in zwei Fällen entschieden, dass Anleger, die insbesondere „Lehman-Zertifikate“ per Telefon oder E-Mail erworben haben, ihre auf Abschluss der Erwerbsverträge mit der Bank gerichtete Willenserklärung nicht nach den Regeln über den Fernabsatz widerrufen können. In beiden Fällen erwarben die Anleger von derselben beklagten Bank – in […]