Die Formen eines Hasen oder Rentiers aus Schokolade mit einem rotem Band können nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden…
Diese Formen sowie die eines Glöckchens mit einem rotem Band, eines Schokoladenhasen und einer Schokoladenmaus haben keine Unterscheidungskraft. Nach der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke können Gemeinschaftsmarken alle Zeichen sein, die sich grafisch darstellen lassen, wie Wörter, die Form einer Ware oder ihre Aufmachung. Eine Marke, die keine Unterscheidungskraft hat, kann jedoch grundsätzlich nicht eingetragen werden. […]